Gewalt gegen LSBTI* im Jahr 2020

Kleine Anfrage von Josefine Paul, Verena Schäffer und Stefan Engstfeld

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Portrait Josefine Paul

Queerfeindlichkeit ist für viele LSBTI*-Personen noch immer eine alltägliche Realität. Sie führt immer wieder auch zu Gewalt gegenüber LSBTI*-Personen.

Hasskriminalität beschreibt politisch motivierte Straftaten, bei denen das Opfer vom Täter oder von der Täterin vorsätzlich nach Merkmalen einer wirklichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe angegriffen wird. Die Tat richtet sich gleichermaßen gegen die gewählte Gruppe als Ganzes bzw. gegen eine Institution, Sache oder ein Objekt, das der entsprechenden Gruppe zugeordnet wird.

Bei Diskriminierungen und Gewalt gegenüber LSBTI*-Personen befinden sich diese meist in einer Stellvertreterfunktion für die gesamte marginalisierte Gruppe.

„ICH ZEIGE DAS AN!“ ist eine landesweite Kampagne, die die Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW 2019 gestartet hat. Sie hat zum Ziel, die Anzeigebereitschaft bei Opfern von verbalen und körperlichen Gewalttaten aufgrund der sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität zu erhöhen. Landesweit dokumentiert die Landesfachstelle darüber hinaus Diskriminierungs- und Gewaltfälle aufgrund der sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität und trägt somit dazu bei, dass Hasskriminalität aufgrund von LSBTI*-Feindlichkeit sichtbarer wird.

Scham und Sorge, durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht ernstgenommen zu werden, erschweren den Betroffenen oft eine Anzeige zu erstatten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Anzahl der LSBTI*-feindlichen Straftaten im Jahr 2020 vor (Bitte nach Ort, Datum, Deliktsart, Phänomenbereich und Anzahl der Opfer aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Tatverdächtige konnten im Zusammenhang mit LSBTI*-feindlichen Gewalttaten ermittelt werden (Bitte nach Ort, Datum, Deliktsart sowie Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
  3. Welche weiteren Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Gründe für die Anzeige oder Nichtanzeige von Übergriffen und Erfahrungen bei einer Anzeigenerstattung gegenüber den Antworten auf die Kleinen Anfragen 2770 und 3328 – Drucksachen 17/7221 und 17/8761 – vor?
  4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um für LSBTI*-Feindlichkeit zu sensibilisieren (unter Bürgerinnen und Bürgern, bei der Polizei, in der Justiz)?
  5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Schutz der Opfer von LSBTI*-feindlichen Straftaten?