Antrag zur Änderung der Pandemischen Leitlinien gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Infektionsschutz-und Befugnisgesetz

Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Portrait Josefine Paul
Mehrdad Mostofizadeh

I. Ausgangslage

Die Pandemische Lage in Deutschland und Nordrhein-Westfalen entwickelt sich zum Glück seit einigen Wochen in eine gute Richtung. Die Entwicklung beruht auf einer Vielzahl von Parametern, wie das umsichtige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, das zwischenzeitlich angestiegene Impftempo, die Bundesnotbremse oder die kommunal erarbeitete Testinfrastruktur von über 6.000 Testmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen.

Trotz der guten Entwicklung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Globale Entwicklungen wie die in Indien fordern auf, achtsam zu bleiben. Das RKI hat ebenfalls aufgerufen, nicht zu sorglos zu sein und in zu großem Maße zu öffnen.

Seit der Reform des Infektionsschutz- und Befugnisgesetz (IfSBG NRW) vom 25. März 2021 kann der Landtag gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 IfSBG NRW Pandemische Leitlinien beschließen. Seit dem 30. April 2021 existieren solche, die mit diesem Antrag an die neuen Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst werden.

II. Überarbeitung der Pandemischen Leitlinien

Am 11. Mai 2021 fand im „Begleitgremium Covid-19-Pandemie“, ein Unterausschuss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, eine Anhörung mit verschiedenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern statt. Inhalt war die Analyse und Bewertung der am 30. April 2021 beschlossenen Pandemischen Leitlinien.

Die Pandemischen Leitlinien erhielten Lob, aber auch Kritik. So wurde vor allem das fehlende kommunikative Element in einer Krisenbekämpfung thematisiert. Ein Vertreter der Kommunalen Ebene bemängelte insbesondere den Umstand, dass Informationen zumeist über die Presse an die kommunalen Krisenstäbe gelangten, anstatt dass diese von der Landesregierung proaktiv an die kommunalen Verwaltungen übermittelt würden. Ebenfalls wurde die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern durch die Landesregierung kritisiert. Hier müsse adressatenbezogen gedacht werden. Auch fehle es an partizipatorischen Elementen, die die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen würden. Frau Prof. Dr. Woopen (Mitglied im Expertenrat der Landesregierung und Europäischer Ethikrat; Universität zu Köln, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin) nannte in der Anhörung als konkrete Verbesserungsmaßnahme die Einrichtung eines Bürgerrats auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene. Auch der Aufbau von Netzwerken in der sozialen Arbeit, beispielsweise durch Partner vor Ort in den wirtschaftlich prekären Vierteln, die den Kontakt zu den dort lebenden Menschen befördern und unterstützen können, weil sie diese Menschen kennen und die ihnen vertrauen, war ein konkreter Vorschlag zur Verbesserung der Kommunikation und Partizipation. Generell muss ein stärkeres Augenmerk auf die Gruppen gelegt werden, die aufgrund der äußeren Umstände und Gegebenheiten nicht in der Lage sind sich selbst zu schützen. Das sind vor allem auch Menschen, die in prekären Situationen leben. Um sie und damit auch die gesamte Gesellschaft zu schützen, müssen Priorisierungen aus der Eindimensionalität geholt werden und dem pandemischen Geschehen angepasst werden. Des Weiteren wurde die fehlende Sensibilität im Umgang mit Kindern und Jugendlichen hervorgehoben. Diese seien in den vergangen Monaten viel zu oft in den akuten Phasen der Pandemie zu wenig berücksichtigt worden. Auch wurde die in vielen Bereichen fehlende Datenlage bemängelt, die in vielen Bereichen auch nach über 15 Monaten in der Pandemie eine evidenzbasierte Entscheidung nicht möglich machten.

Insgesamt hat die Anhörung ergeben, dass eine Überarbeitung der Pandemischen Leitlinien notwendig ist. Dieser Notwendigkeit wird mit diesem Antrag nachgekommen.

III. Der Landtag beschließt

Die Pandemischen Leitlinien werden wie folgt geändert:

  1. Der Abschnitt „B) Ausgangslage“ wird wie folgt geändert:

Nach dem zweiten Absatz wird ein neuer Absatz eingefügt:

„Für die Erarbeitung der pandemischen Leitlinien wurde am 20. April 2021 das „Begleitgremium Covid-19-Pandemie“ als Unterausschuss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales konstituiert. Das Gremium hat eine Anhörung mit Expertinnen und Experten durchgeführt, deren Input in die Überarbeitung der Pandemischen Leitlinien eingeflossen ist.“

  1. Der Abschnitt „C) Pandemische Leitlinien“ wird wie folgt in Inhalt und Reihenfolge geändert:
  2. Im Unterpunkt „Die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche müssen als Lebens-

und Zukunftschancen in besonderer Weise gesichert werden“ wird wie folgt geändert:

  1. der letzte Satz wie folgt geändert:

„Aus dem vorbeschriebenen folgt, dass die Rahmenbedingungen in den Bildungseinrichtungen so gestaltet werden und Unterstützungsmaßnahmen vorbereitet werden müssen, damit sie so lange wie möglich offen gehalten werden können nur als letzter Bereich geschlossen werden müssen. Im Umkehrschluss gilt aus Sicht des Landtags daher auch, dass sie stets am Beginn von Öffnungsszenarien stehen, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt. Denn für Kinder und Jugendliche haben die Einschränkungen ihrer Lebenswelt und die Einschränkungen der Bildungsangebote eventuell lebenslange Auswirkungen auf Bildungs- und Lebenschancen.“

  1. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

Die Anhörung am 11. Mai 2021 im Begleitgremium Pandemie hat ergeben, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bisher in der Pandemiebekämpfung wenig Beachtung gefunden haben. Allenfalls hat dabei die Bildung in Kita und Schule in der Debatte eine Rolle gespielt. Für ein gesundes Aufwachsen und für eine gerechte Entwicklung bedarf es aber mehr als die formale Bildung. Kinder und Jugendliche brauchen selbstbestimmte Freiräume, um emotionale und soziale Erfahrungen sammeln und

Selbstwirksamkeitsüberzeugungen         aufbauen        zu        können.        Diese
Erfahrungsräume waren in den letzten Monaten nicht im notwendigen Maße gegeben. Bei den nächsten Schritten ist deshalb besonders darauf zu achten, dass Kinder und Jugendlichen die nötigen Freiräume bekommen, um sich zu entfalten. In einem ganzheitlichen Bildungsverständnis darf es sowohl in den kommenden Ferien wie auch im Schuljahr nicht nur um eine Defizitbetrachtung gehen. Persönlichkeitsentwicklung und soziale Begegnungen, Lernfreude und Zukunftshoffnung entwickeln sowie die Resilienz zu stärken, das sind unverzichtbare Elemente in ganzheitlichen Bildungsangeboten. Kindern und Jugendlichen müssen Freiräume in der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen werden. Darüber hinaus muss es ihnen aber auch möglich sein, öffentliche oder halböffentliche Orte, die zur Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen gehören wieder verlässlich nutzen zu können.“

  1. Im Unterpunkt „Neues Wissen muss geschaffen, Erfahrung und Erkenntnisse müssen genutzt werden“ wird nach Absatz 3 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt:

„Die Anhörung am 11. Mai 2021 im Begleitgremium Pandemie hat ergeben, dass in Nordrhein-Westfalen wenig evidenzbasierte Aussagen getroffen werden können, weil die Erhebung der dafür notwendigen Daten keine Priorität genießt. Andere Länder sind an diesem Punkt weiter. Auf die Erhebung von Daten, die evidenzbasierte Entscheidungen erst ermöglichen können, soll nun endlich nach über 15 Monaten in der Pandemie in den Blick genommen werden. Bei der Erhebung von Daten muss selbstverständlich der Datenschutz gewährleistet werden. Ziel ist, möglichst viel aus der aktuellen Pandemie zu lernen und effektive und effiziente Maßnahmen für die Zukunft zu entwickeln. Gleichzeitig braucht es auch eine wissenschaftliche Grundlage, um die Folgen der Pandemie richtig einschätzen und um wirksame Maßnahmen treffen zu können. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie sich die Pandemie und die Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche ausgewirkt haben und welche Therapieangebote deutlich verstärkt werden müssen. Um diesen Fragen nachzugehen, führt das Begleitgremium Pandemie am 22. Juni ein Fachgespräch durch. Auch fehlen wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse inwiefern Getestete, Genesene und Geimpfte tatsächlich gleich behandelt werden können.“

  1. Der Unterpunkt „Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger bei der Pandemiebekämpfung muss gestärkt, gefördert und eingebunden werden“ wird wie folgt geändert:

Die Pandemie kann nur erfolgreich bekämpft werden, sofern die Bürgerinnen und Bürger Achtsamkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme üben, um Infektionsrisiken zu minimieren. Dies kann nur gelingen, wenn zum einen der Staat die richtigen Maßnahmen vorgibt und diese Akzeptanz durch die Bevölkerung finden, weil dadurch die Grundvoraussetzung für die Beachtung der Bestimmung in einem freiheitlichen Rechtsstaatgebildet wird.

Das bildet die Grundvoraussetzung für die Beachtung der Bestimmungen in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Zum anderen schafft die eigenverantwortliche Umsicht, Initiative, aber auch Kreativität der Bevölkerung einen wesentlichen Baustein für eine günstige Beeinflussung der Pandemie und zwar vor allem in den Bereichen, die nicht durch staatliche Regeln betroffen sind. Dies gilt beispielsweise für den privaten Bereich, der vor staatlichen Eingriffen in besonderer Weise geschützt ist. Die Pandemie kann nicht allein durch Erlasse, Verordnungen oder Gesetze gestoppt werden, sondern erfordert das aktive und überzeugte Mitwirken der Menschen. Die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kann aber nur erreicht werden, indem die Regelungen transparent, nachvollziehbar und möglichst widerspruchsfrei sind. Unverständliche und widersprüchlich erscheinende Vorgaben führen dazu, dass nach Umgehungsmöglichkeiten gesucht wird und die Akzeptanz für die Maßnahmen schwindet. Außerdem müssen die Bürgerinnen und Bürger durch eine gute Informationskampagne in die Lage versetzt werden, die Gefahren in bestimmten Situationen, wie in Innenräumen, einschätzen zu können. Informationen müssen die Adressaten auch erreichen können. Deshalb muss um Akzeptanz zu schaffen, auf mehreren Ebenen die Kommunikation verändert werden. Dazu gehört eine adressatenbezogene Wahl des Kommunikationsmediums, der Ansprache und der Sprache an sich, nur so kann sichergestellt werden, dass besonders vulnerable Gruppen und Menschen in den verschiedenen Lebenslagen erreicht werden. Solch eine Informationskampagne muss durch die Landesregierung in Auftrag gegeben werden. Es gilt, das Verantwortungsbewusstsein weiter zu stärken und die Nachvollziehbarkeit sowie das Vertrauen in die von der Politik getroffenen Schutzmaßnahmen auszubauen. Menschen, die einen besonderen Schutz durch den Staat benötigen, müssen diesen auch erfahren. Wenn äußere Lebensumstände Menschen daran hindern sich und andere zu schützen, dann muss auch dies Eingang in die Priorisierung erfahren. Priorisierung darf in diesem Sinne nicht in einer einsträngigen Weise verstanden werden, sondern bedarf mehrerer Stränge, um gesellschaftlichen Schutz aufbauen zu können.

  1. Es wird ein neuer Unterpunkt „Im Freien mehr ermöglichen und gleichzeitig die Bevölkerung auf die Gefahr vor Ansteckungen bei ungeschützte Kontakten in Innenräumen hinweisen“ eingefügt:
  • „Im Freien mehr ermöglichen und gleichzeitig die Bevölkerung auf die Gefahr vor Ansteckungen bei ungeschützte Kontakten in Innenräumen hinweisen

Bei der strategischen Ausrichtung der Pandemiebekämpfung sind die Erkenntnisse der Wissenschaft zu berücksichtigen und in effektive Maßnahmen umsetzen. Dies gilt unter anderem für die neuesten Erkenntnisse der Aerosolforschung, die die Ansteckungsgefahr im Freien wesentlich geringer einstuft, als in Innenräumen.1 Diese Erkenntnisse müssen im weiteren Verlauf der Pandemie in der CoronaSchVO berücksichtigt werden. In diesem Sinne muss ein Programm zur Ausstattung von allen formellen oder informellen Bildungseinrichtungen mit lüftungstechnischen Anlagen und Geräten neu aufgelegt werden.

  1. Der Unterpunkt „Das Impfen ist der entscheidende Schritt heraus aus der Pandemie“

wird der letzte Satz durch folgende Absätze 2 bis 4 ersetzt:

In den Anfangsmonaten der Impfkampagne bestand eine Priorisierung der Impfberechtigten. Dies war aufgrund der geringen Impfstoffmengen notwendig. Seit dem 7. Juni ist die Priorisierung aufgehoben worden, obwohl gleichzeitig auf neue Engpässe bei der Impfstofflieferung reagiert werden musste. Hinzu tritt noch die Möglichkeit, dass sich nun Personen ab 12 Jahren durch die Genehmigung der EMA impfen lassen dürfen. Allerdings empfiehlt die Ständige Impfkommission zunächst nur den vorerkrankten Kindern und Jugendlichen ein Impfangebot zu machen. Die Erweiterung der Berechtigten führt bei gleichzeitiger Aufhebung der Priorisierung dazu, dass sie sich noch mehr Menschen um einen Termin bemühen werden, ohne dass mehr Impfstoff zur Verfügung steht, wie auch die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister noch einmal bestätigt hat.

Die Landesregierung muss daher mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass zunächst und verstärkt jenen Personen, Erwachsenen wie Kindern, ein Impfangebot gemacht werden kann, die zu den Gruppen gehören, die von einem Krankheitsverlauf in besonderer Weise betroffen sein wären. Dazu gehört, dass möglichst alle Personen aus den Gruppen 2 und 3 sowie den vorerkrankten Kindern und Jugendlichen und deren Eltern, sofern sie nicht ohnehin zu dieser Gruppe gehören, ein Angebot gemacht wird.

Es muss dafür Sorge getragen werden, dass ein sicherer Besuch von Bildungseinrichtungen möglich ist, ohne dass alle Kinder und Jugendlichen geimpft sind, zumal mittelfristig eine Genehmigung für einen Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren nicht zur Verfügung steht und es auch noch längere Zeit dauern wird, bis auch die älteren Kinder und Jugendlichen voll immunisiert sein werden. Diese Aufgabe muss in den Sommerferien mit Hochdruck sicher gestellt werden. Grundlage dafür kann nur eine sichere und kontinuierliche Teststrategie sein. Dazu kommt die Nutzung von Luftfiltern sowie anderen technischen oder organisatorischen Möglichkeiten in allen Bereichen in denen Kinder und Jugendliche formelle und informelle Bildung wahrnehmen.“

  1. Es wird ein neuer Unterpunkt Wirksame Medikamente entwickeln“ eingefügt:
  • „Wirksame Medikamente entwickeln

Neben den Fortschritten beim Impfen sind die Forschungen im medizinischen Bereich zu verstärken. Das soll durch ein besseres Zusammenwirken der Bundesländer, aber auch der Staaten und Regionen in Europa und international geschehen.

Dabei geht es zum einen um die Erforschung des Coronavirus, seiner Infektiosität, Entwicklung, Verbreitung und Wirkungsweise sowie der Entwicklung und Verteilung wirksamer Impfungen. Zum anderen geht es ebenso dringend um die Erforschung wirksamer Medikamente.

Obwohl es auch in der Forschung in NRW schon Ansätze für neue Medikamente gibt oder die Wirkung bestehender Medikamente untersucht wird, steht ein Durchbruch noch aus. Daher fordern wir Bund und Länder auf, ihre Anstrengungen zur Unterstützung der Forschung bei der Untersuchung und Entwicklung wirksamer Therapien und Medikamente deutlich zu erhöhen. Gleiches gilt für die Entwicklung nachvollziehbarer und umsetzbarer Schutzkonzepte für den Arbeitsschutz und andere Bereiche. So sollen künftig Epidemien effizienter vorgebeugt und Schäden eingedämmt werden.“

  1. Es wird ein neuer Unterpunkt „Testpflicht einführen und konsequenter kontrollieren“ eingefügt:
  • „Testpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgeben und Umsetzung prüfen

Während Schülerinnen und Schüler zur Durchführung von Tests verpflichtet worden sind, bleibt es in der Arbeitswelt momentan nur bei einer Angebotspflicht von Tests durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Dies ist in der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geregelt. Dies ist in der aktuellen Lage nicht weitgehend genug. Es muss darum gehen, durch Tests Infektionsketten frühestmöglich zu unterbrechen. Deshalb bedarf es, wie in der Schule für die Schülerinnen und Schüler, ebenso eine Testpflicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Neben der Testpflicht muss weiterhin gewährleistet werden, dass am Arbeitsplatz die allgemeinen Infektionsschutzregeln eingehalten werden. Dass dies der Fall ist und dass Tests auch regelmäßig durchgeführt werden, muss verstärkt kontrolliert werden.“

  1. Der Unterpunkt „Innovationen müssen stärker gefördert, genutzt und technische Lösungen vermehrt eingebunden werden“ wird an dieser Stelle aufgezählt.
  2. Der Unterpunkt „Es ist darauf zu achten, dass Gesundheitsschutz mehr bedeutet als die Verhinderung von Covid-19-Erkrankungen“ wird an dieser Stelle aufgezählt.
  3. Der Unterpunkt „Der hohe Stellenwert von Kultur und Sport für unser Gemeinwesen darf nicht vergessen werden“ wird an dieser Stelle aufgezählt.
  4. Es wird ein neuer Unterpunkt „Bessere Kommunikation mit den Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern“ eingefügt:
  • „Krisenstab der Landesregierung aktivieren – Maßnahmen einheitlich kommunizieren und wirksam umsetzen

Es bedarf einer klaren Kommunikation gegenüber allen Institutionen und der Bevölkerung, um das Gesundheitssystem, das erneut an der Grenze seiner Belastbarkeit steht, wirksam zu entlasten und die Menschen für notwendige Maßnahmen zu gewinnen. Die Landesregierung muss den Krisenstab auf Landesebene aktivieren, um für eine koordinierte Bewältigung der Corona-Pandemie im Land zu sorgen. Vor allem die Kommunen stellt diese Krise vor immense Herausforderungen, die sie bisher mit größten Engagement angegangen sind. Ein gutes Beispiel sind die im Land entstandenen Testzentren. Das ist ein Erfolg der Kommunen.

Die Landesregierung soll durch die korrekte Einhaltung der Kommunikationswege die zügige Informationspflicht wahrnehmen, das Krisenmanagement effizient vorantreiben und dadurch zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen. Die Informationsstruktur der Landesregierung soll als erste Instanz zur Unterrichtung das Landesparlament vorsehen. Darüber sollen im Folgenden Schritt die Kommunen und die Presse informiert werden. Erst dadurch können die bestmöglichen Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Krisenmanagements gewährleistet werden. Die Einsetzung eines Krisenstabes kann dazu beitragen, dass der Kommunikationsfluss in die Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreie Städte erleichtert wird und dadurch die Akzeptanz der Maßnahmen steigern.

Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil des Krisenmanagements, der einen großen Einfluss auf den Erfolg der staatlichen Maßnahmen hat. Die Bevölkerung erwartet zu Recht Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit der Maßnahmen. Damit dies gewährleistet ist, muss die Kommunikation auf mehreren Prinzipien fußen:

Die Informationen müssen zuerst in den zuständigen Stellen vorliegen und umgesetzt werden können, damit die staatlichen Stellen auch adäquat reagieren können und durch souveränes Handeln die Akzeptanz und die Sicherheit der Bevölkerung steigert.

Um die bestmögliche Informationsverbreitung in der Bevölkerung zu erreichen, soll die Nutzung der Kommunikationsmittel zielgruppenorientiert stattfinden und den gezielten Einsatz sozialer Medien umfassen sowie in einer verständlichen Sprache gehalten werden.

Zur besseren Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzugehen, dass jede und jeder die Maßnahmen befolgen kann. Zukünftig muss der Fokus auf partizipative Elemente, wie Bürgerräte, mehr Hilfe und Aufklärung vor Ort – bspw. etwa durch Streetworker und Stadtteilvertreterinnen- und -vertreter stattfinden. Diese kennen die vorhandenen Strukturen vor Ort und wissen gut, wen sie wann auf welche Art und Weise ansprechen müssen, um für mehr Akzeptanz zu werben. Ebenso muss ein mehrsprachige Informationsbereitstellung erfolgen. Der Zugang zum Impfzentrum ist zurzeit durch Sprachbarrieren nicht der gesamten Bevölkerung im gleichen Maße möglich. Gerade hier bedarf es einer besseren, adressatenbezogenen Kommunikation.“

  1. Es wird ein neuer Unterpunkt „Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitswesens nachhaltig verbessern“ eingefügt:
  • „Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitswesens nachhaltig verbessern

Die Corona-Pandemie zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie wichtig ein starker und handlungsfähiger Staat gerade im Gesundheitsbereich ist. Die staatlichen Stellen müssen Vorschläge für die wichtigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien im Gesundheitsbereich zum Schutze der Bevölkerung einerseits wissenschaftsbasiert entwickeln und anpassen sowie andererseits auch die vom Gesetzgeber oder der Exekutive erlassenen Maßnahmen wirksam überprüfen. Zu Beginn der Pandemie fehlte es an Schutzkleidung, wie Masken, Kittel, Handschuhen, Desinfektionsmitteln und anderem mehr, was auf mangelnde Bevorratung und auf eine einseitige Fixierung auf Billigeinkäufe aus wenigen Regionen zurückzuführen ist. Hier muss die dauerhafte Einsatzfähigkeit durch wirksame Kontrollen und durch eine Bevorratung von Schutzkleidung und -mitteln sichergestellt werden.

Außerdem muss im Handlungsfalle genügend und ausreichend geschultes Personal zur Bewältigung von Pandemiestrategien vorhanden sein bzw. rekrutiert werden können. Hierzu müssen die Gesundheitsämter einerseits besser personell ausgestattet sein, aber vor allem mit leistungsfähiger und aufeinander abgestimmter digitaler Infrastruktur versorgt werden. Labore, Forschungseinrichtungen, öffentliche Institutionen müssen über einheitliche bzw. miteinander verknüpfbare Kommunikationssysteme verfügen. Trotz der angespannten Lage muss es hier unter Federführung des Landes und mit dessen intensiver Unterstützung zu einer schrittweisen, aber nachhaltigen Verbesserung dieser Situation kommen. Hier sollte unter Federführung des Landeszentrums für Gesundheit eine Einheit zur Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie gebildet werden und ggf. mit externer Unterstützung tätig werden. In der aktuellen Lage zur Bewältigung der Corona-Pandemie müssen die Gesundheitsämter schnell in die Lage versetzt werden, eine einheitliche Software zur Corona-Kontaktnachverfolgung zu nutzen. Ferner sollte das Land die Kapazitäten der Freiwilligenregister für die Tätigkeiten der Gesundheitsämter (u.a. für die Nachverfolgung) oder sozialer und gesellschaftlicher Aufgaben nutzbar zu machen.“