Lobbyismus beim Denkmalschutzgesetz?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel

Es gehört zum Wesen einer funktionierenden Demokratie, dass Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine und auch Unternehmen ihre Interessen gegenüber der Politik artikulieren können. Insofern haben sie das Recht, zu versuchen, auf Regierungstätigkeiten und Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen. Interessenvertreterinnen und -vertreter verfügen meist über weitreichende Erfahrungen und bringen oftmals wichtige Impulse in die politische Diskussion ein. Soweit dies verdeckt erfolgt, lässt sich aber kaum mehr feststellen, aus welchen Motiven und vor welchem Hintergrund es etwa einzelne Regelungen oder gesamte Gesetze in die parlamentarische Abstimmung geschafft haben.

Transparenz kann laut einer Entschließung der 37. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 12. Juni 20191 – durch für alle Seiten verbindliche Regelungen geschaffen werden. Neben einer Registrierung von Interessenvertreterinnen und -vertretern, soll zum Beispiel in Thüringen2 auch die Dokumentation von sämtlichen Beteiligten an Gesetzgebungsverfahren Transparenz schaffen. Die Bundesregierung hat mit ihrer Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren die Veröffentlichung von Stellungnahmen vorgesehen.3

Aktuell plant die Landesregierung NRW eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes. Es gibt bereits zahlreiche Kritikerinnen und Kritiker4. Beispielsweise wird von Denkmalschützerinnen und -schützern die geplante Privilegierung der Kirchen als „unverständlich“ angesehen.5

In diesem Zusammenhang bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Interessensvertreterinnen und -vertreter haben sich seit 2017 zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes an die Landesregierung gewendet?
  2. Von welchen Verbänden sind im Rahmen der beiden Anhörungen Stellungnahmen eingegangen und wie sind diese umgesetzt worden?
  3. Wann ist eine Veröffentlichung der Stellungnahmen geplant?
  4. Gab es zusätzlich dazu Gesprächstermine (analog oder digital) zwischen Ministerin Scharrenbach oder anderen Vertreterinnen oder Vertretern der Landesregierung und ausgewählten Akteurinnen und Akteuren wie z.B. der evangelischen oder katholischen Kirche oder Haus und Grund NRW (bitte mit Nennung der Organisation und des Datums)?

 

1 https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/IFG/IFGEntschlie%C3%9Fungssammlung/AGID IFK/37Konferenz Lobbyregister.pdf?blob=publication- File&v=2 

2 Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG)

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb272d7adece1680649212178782f db/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfahren-data.pdf?download=1

4 Zum Beispiel das Denkmalschutz-Bündnis NRW, https://denkmalschutz-erhalten.nrw/

5 https://denkmalschutz-erhalten.nrw/wp-content/uploads/2021/05/ICOMOS-DE-Stellungnahme-NRW-DSchG.pdf