Wie hoch sind Aufwandsentschädigungen bei der Naturschutzwacht in NRW?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Arbeit der Naturschutzwächterinnen und -wächter ist in Zeiten des Artensterbens und des Klimawandels von zunehmender Bedeutung. In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage (MMD17-12472.pdf (nrw.de)) bekräftigte die Landesregierung im Februar 2021, dass die Naturschutzwacht insgesamt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Verbesserung von Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen leiste (MMD17-12585.pdf (nrw.de)).

Des Weiteren betonte die Landesregierung, dass Naturschutzwächterinnen und -wächter diesen wichtigen Beitrag ehrenamtlich leisten. Sie seien Mittlerinnen und Mittler zwischen Natur und Mensch und würden insbesondere auch zu den Zeiten, wenn die Beschäftigten der unteren Naturschutzbehörden in der Regel nicht im Einsatz seien, also vor allem an Wochenenden und Feiertagen, in den Schutzgebieten für die Aufsicht zunehmend benötigt. Dies sei insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie von größerer Bedeutung, weil sich die Besucherfrequenz in den Schutzgebieten und auch außerhalb in der freien Landschaft spürbar erhöht habe.

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch nach der Corona-Pandemie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen Ausflüge in die Natur beibehalten, weil sie diese kennen und schätzen gelernt haben.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach einer flächendeckend angemessenen Vergütung als Zeichen der Anerkennung für die wichtige ehrenamtliche Arbeit der Naturschutzwächterinnen und -wächter in Nordrhein-Westfalen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Naturschutzwächterinnen und -wächter gibt es in NRW? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten in NRW als tabellarische Aufstellung)
  2. Wie viele Hektar Schutzgebiet betreut eine Naturschutzwächterin bzw. ein Naturschutzwächter durchschnittlich? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten in NRW als tabellarische Aufstellung)
  3. Wie hat sich die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung in den letzten Jahren entwickelt? (Bitte den aktuellen Stand und den Stand der letzten Erhöhung nach Kreisen und kreisfreien Städten in NRW tabellarisch aufgeschlüsselt nennen)
  4. Welche Werte hält die Landesregierung bei der Frage 3 für angemessene Werte?
  5. In welchem Umfang werden Aus- und Fortbildungsprogramme durch die ehrenamtlichen Naturschutzwärterinnen und -wärter in Anspruch genommen?