Wie werden Bio- und Grünabfälle in NRW im Sinne der Kreislaufwirtschaft verwertet?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Fallen unvermeidbare Lebensmittel-, Bio- und andere Grünabfälle an, entspricht es dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft, sie als Rohstoffreserve zu nutzen. Für eine hochwertige Verwertung sollten diese Abfälle möglichst vollständig und sortenrein, also frei von Fremdstoffen erfasst werden. Dies gilt für Bioabfälle insbesondere dann, wenn sie als Komposte in die landwirtschaftliche Nutzung zurückgeführt werden, da Fremdstoffe (v.a. Kunststoffe) eine absolut unerwünschte Belastung der Äcker darstellen.
Die Pflicht zur Getrennterfassung überlassungspflichtiger Bioabfälle ist in § 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) normiert. Die ordnungsgemäße Durchführung dieser Sammlung obliegt den Kommunen. Für Bioabfälle erfolgt das im Wesentlichen über die eine haushaltsnahe Erfassung in Form der Biotonne, für Grünabfälle, die nicht über die Biotonne erfasst werden, stehen Bringsysteme zur Verfügung.
Auch wenn nach KrWG eine Pflicht zur separaten Erfassung besteht, sind immer noch nicht alle Haushalte mit einer Biotonne ausgestattet. Selbst wenn Kommunen die Biotonne kostenlos anbieten, wird dies z. T. nicht von allen in Anspruch genommen. Vermieterinnen und Vermieter bzw. Hausbesitzerinnen und -besitzer können entscheiden, ob sie diese Tonne aufstellen wollen oder nicht. Steht keine Biotonne zur haushaltsnahen Entsorgung zur Verfügung, werden Abfälle häufig im Restmüll entsorgt. Wertvolle Rohstoffe gehen verloren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In welchen Kommunen in NRW gibt es Stand heute eine bzw. keine getrennte Erfassung von Bio- und Grünabfällen? Bitte nach Grün- und Bioabfall, Erfassungssystem (kein Erfassungssystem, Hol- oder Bringsystem) und Grad der Verbindlichkeit (flächendeckender Anschluss- und Benutzerzwang oder in Teilgebieten geltender Anschluss- und Benutzerzwang) aufschlüsseln.
  2. Wie viel Bio- und Grünabfälle wurden in den letzten zehn Jahren jährlich erfasst? Bitte absolute Menge in t und Durchschnitt pro Kopf angeben.
  3. Inwiefern sind Tendenzen hinsichtlich Erfassungsmenge und Qualität/Sortenreinheit z. B. je nach Bevölkerungsdichte und Gebührenhöhe zu erkennen?
  4. Welchen Verwertungswegen werden die erfassten Mengen zugeführt (z. B. Verwendung als Düngemittel, Verbrennung)? Bitte unter Nennung der jährlichen Verwertungsmengen aufschlüsseln.
  5. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der flächendeckenden Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Getrennterfassung überlassungspflichtiger Bioabfälle nach § 11 KrWG, auch mit Blick auf die Handlungsempfehlungen zur getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfälle nach dem Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen – Teilplan Siedlungsabfälle (https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/abfallwirtschaftsplan_nrw_broschuere.pdf)?