Kommunale Konzepte zum Starkregenrisikomanagement – Wie ist der Stand der Umsetzung in den nordrhein-westfälischen Kommunen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Die Überschwemmungen im Juli 2021 haben gezeigt, welche dramatischen Auswirkungen Extremwetterereignisse haben können. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels ist es wahrscheinlich, dass Starkregenereignisse häufiger auftreten werden. Umso wichtiger ist es, geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, vor allem auch auf kommunaler Ebene. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen für Starkregenereignisse gerüstet sein, um im Ernstfall in der Lage zu sein, Schäden möglichst abzuwenden. Wichtiges Element einer Präventionsstrategie sind kommunale Starkregenrisikomanagementkonzepte.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1118 verweist die Landesregierung darauf, dass sie den Kommunen mit einer „Arbeitshilfe kommunales Starkregenmanagement“ helfe, mit dem Ziel, den Kommunen damit bei der Aufstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts zu unterstützen (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3055.pdf.). In dieser Arbeitshilfe wird darauf hingewiesen, dass „örtliche Untersuchungen zur Hochwassergefährdung entsprechend dieser Arbeitshilfe zum kommunalen Starkregenrisikomanagement (Analyse der Überflutungsgefährdung bei Starkregen, Starkregengefahrenkarten, Risikoanalyse, Handlungskonzept) als Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement gefördert werden [könnten]“ (https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/arbeitshilfe_kommunales_starkregenrisikomanagement _2018.pdf, S. 59). Grundlage der Förderung sei die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL). Zuwendungsanträge zur Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzepts im Sinne der Arbeitshilfe nach der FöRL HWRM/WRRL könnten im Internet über www.umwelt.nrw.de abgerufen werden und der Bewilligungsbehörde, der zuständigen Bezirksregierung, vorgelegt werden (https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/arbeitshilfe_kommunales_starkregenrisikomanagement _2018.pdf, S. 59).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang haben die Kommunen in NRW bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Fördermittel für Maßnahmen zur Vorsorge gegenüber Starkregenereignissen auf Grundlage der FöRL HWRM/WRRL zu beantragen? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahr und Kommune sowie unter Nennung der Höhe der beantragten Fördermittel, der Höhe der bewilligten Fördermittel und der konkret geförderten Maßnahmen wie beispielsweise Erstellung von Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen oder Handlungskonzepten)
  2. Welche Kommunen in NRW haben bisher ein kommunales Konzept zum Starkregenrisikomanagement aufgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Kommunen, die hierzu Fördermittel in Anspruch genommen haben und Kommunen, die keine Fördermittel für die Erstellung ihres Konzeptes in Anspruch genommen haben)
  3. Welche Gründe sind aus Sicht der Landesregierung ausschlaggebend für Kommunen, sich bei der Aufstellung von kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepten zurückzuhalten?
  4. Welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit mehr nordrhein-westfälische Kommunen Starkregenrisikomanagementkonzepte aufstellen?
  5. Wie unterstützt die Landesregierung den institutionalisierten Transfer von Best-Practice-Beispielen bei kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepten? (Bitte unter Nennung aller der Landesregierung bekannten Best-Practice-Beispiele bei kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepten beantworten)