Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen in NRW beim Management von Starkregenereignissen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Extremwetterereignisse werden infolge des voranschreitenden Klimawandels häufiger auftreten. Die Auswirkungen eines solchen Ereignisses können dramatisch sein. Das haben zuletzt die Überschwemmungen im Juli 2021 deutlich gezeigt. Bereits im Jahr 2016 hatten das damalige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr daher ein „Konzept Starkregen NRW“1 vorgelegt. Dieses sollte Regionen, Kommunen und weiteren Akteuren einen Überblick über die rechtlichen Instrumente, Handlungsfelder und Fördermöglichkeiten geben, um präventive Maßnahmen gegen Starkregenereignisse ergreifen zu können.2

In Zukunft muss der politische Fokus noch stärker auf die unterschiedlichen Stoßrichtungen der Prävention gerichtet werden. Davon betroffen ist auch die Gesamtheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen in ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastrukturen. Die Aufstellung kommunaler Starkregenrisikomanagementkonzepte ist ein Baustein einer Präventionsstrategie. Die Landesregierung steht in der Verantwortung, die Maßnahmen auf kommunaler Ebene bestmöglich zu unterstützen.

Kommunale Starkregenrisikomanagementkonzepte können eine wichtige Ergänzung zu den verpflichtend zu erstellenden Hochwasserrisikomanagementkonzepten darstellen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL). Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (vgl. §§ 72 ff. WHG). Bis zum Jahr 2015 wurden in NRW für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet.3 Bis Ende 2021 soll die Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementpläne für Risikogebiete erfolgen.4

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit wurde das „Konzept Starkregen NRW“ seit seiner Veröffentlichung Ende 2016 umgesetzt? (Bitte die Antwort entlang der Themenfelder des Konzeptes, z. B. Wasserwirtschaft sowie Stadtentwicklung, aufschlüsseln)
  2. Inwieweit haben sich aus Sicht der Landesregierung die im Text genannten Konzepte bewährt? (Bitte auf die kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepte und die Hochwasserrisikomanagementkonzepte eingehen)
  3. Inwieweit sieht die Landesregierung in kommunalen Starkregenrisikomanagementplänen eine für alle Kommunen notwendige Ergänzung zu den Hochwasserrisikomanagementkonzepten, insbesondere vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse im Juli 2021? (Antwort bitte begründen)
  4. Wie müssen nach Ansicht der Landesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen und Konzepte weiterentwickelt bzw. ergänzt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse im Juli 2021 und der Tatsache, dass auch kleine Fließgewässer bei Starkregen zu reißenden Strömen werden können? (Bitte aufschlüsseln nach kommunaler Ebene und Landesebene)
  5. Inwiefern plant die Landesregierung, die im Juli 2018 angekündigte Überarbeitung des „Konzeptes Starkregen“ umzusetzen (s. LT-Drs.17/956)? (Bitte unter Nennung des geplanten Datums der Fertigstellung beantworten)

1 https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/starkregen_konzept.pdf.

2 Ebd.

3 https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/hochwasserschutz/hochwasserrisikomanagement#:~:text=Hochwasserrisikomanagement.%20Nordrhein-Westfalen%20unternimmt%20seit%20vielen%20Jahren%20erhebliche%20Anstrengungen%2C,betroffenen%20B%C3%BCrgerinnen%20und%20B%C3%BCrger%2C%20der%20Vorsorgeplanung%20sowie%20 .

4 Ebd.