Von G8 zu G9 an Gymnasien – Warum verweigert die Landesregierung den Schulen in freier Trägerschaft die Unterstützung für notwendige Investitionen?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Nach langer politischer Diskussion ist Nordrhein-Westfalen, breit im Landtag getragen, zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien zurückgekehrt. Durch die ein Jahr längere Schulzeit ergibt sich neben dem Mehrbedarf an personellen Ressourcen die Notwendigkeit erheblicher Investitionen, da ein zusätzlicher Jahrgang räumlichen Bedarf auslöst. Die Landesregierung hat ein Belastungsausgleichgesetz G9 vorgelegt, das für die kommunalen Schulträger 518 Millionen Euro zum Ausgleich investiver Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung auf G9 vorsieht. Der Landtag hat das Gesetz im Juli 2019 beschlossen.

Für die Schulen in freier Trägerschaft hat die Landesregierung bislang nichts vorgelegt, das einen Ausgleich der Kosten für Investitionen im Zusammenhang mit der Umstellung auf G9 vorsieht. Dabei ist das kein Randproblem. Immerhin besuchen über 16% der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten eine Gymnasium in freier Trägerschaft. Die Landesregierung verweist auf die Unterstützung des Landes im Rahmen der Ersatzschulfinanzierungsverordnung (FESchVO). Diese regelt aber nur die Unterstützung für die laufenden Kosten insbesondere der Personalkosten.

Zuschüsse zu Investitionen erfordern eine eigene rechtliche Grundlage. Das Schulgesetz (§ 106 Abs. 10) sieht diese Refinanzierung für Ersatzschulträger durch das Land vor, wenn ein pädagogisches oder öffentliches Interesse vorliegt. Zwar konnten die Ersatzschulträger selber entscheiden, ob sie bei G8 bleiben wollen oder nicht. Allerdings waren sie bei der seinerzeitigen Einführung von G8 gezwungen, sich zu beteiligen. Sie sind somit von der Schulpolitik des Landes in dieser Frage abhängig und damit das Land in der Pflicht zur Refinanzierung. Die Schulträger brauchen Planungssicherheit, weil die Investitionen jetzt erfolgen müssen, damit die Räumlichkeiten auch tatsächlich zur Verfügung stehen, wenn der zusätzliche Jahrgang durch G9 in der Schule ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Beabsichtigt das Land, den Ersatzschulträger Investitionskosten im Zusammenhang mit der Umstellung auf G9 zu erstatten?
  2. Falls Nein: Wie begründet das Land diese Weigerung?
  3. Falls Ja: Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die Erstattung der Kosten erfolgen?
  4. Wann wird die rechtliche Grundlage geschaffen?