Welche Kenntnisse hat die nordrhein-westfälische Landesregierung über so genannte „Hinrichtungslisten“?

Kleine Anfrage von Berivan Aymaz

Portrait Berivan Aymaz 2021

Mitte Juli 2021 kursierten zahlreiche Meldungen in überwiegend türkisch-sprachigen Sozialen Medien über sogenannte „Hinrichtungslisten“ mit Namen von zahlreichen Kritikerinnen und Kritikern der türkischen Regierung in der Bundesrepublik Deutschland. Auf einer Pressekonferenz der Organisation Reporter ohne Grenzen in Berlin erklärte der türkische Exil-Journalist A., der zuvor im Innenhof seiner Wohnung von mehreren Angreifern körperlich verletzt worden war, die Regierung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan steuere seit langem „Faschisten und Islamisten über Moscheen, Vereine und andere Organisationen“. Er fürchte nicht nur um seine eigene Sicherheit, sondern auch um die anderer ExilantInnen in ganz Europa. Er wisse von „Hinrichtungslisten“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/article232495675/A-Tuerkischer-Journalist-fordert-von-Regierung-Konsequenzen.html, Abgerufen: 04.08.2021).

Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Helin Evrim Sommer Hinweise auf verschiedene Listen mit Namen von Personen, die der türkischen Regierung mutmaßlich kritisch gegenüber stehen, zu haben (https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-angriff-auf-tuerkischen-journalisten-in-berlin-tuerkische-exilanten-bedroht-bundesregierung-befasst-sich-m it-todeslisten/27454244.html, Abgerufen: 03.08.2021). In der Antwort der Bundesregierung heißt es zudem, dass die Prüfung, ob und inwieweit Personengruppen oder einzelne Personen konkret gefährdet seien und daher bestimmte polizeiliche Schutzmaßnahmen erforderlich wären, grundsätzlich den Ländern obliege. Diese bewerte die entsprechende Gefährdungslage in eigener Zuständigkeit und führe ggf. entsprechende Sensibilisierungsgespräche durch bzw. initiiere im Einzelfall angemessene Schutzmaßnahmen für die betreffenden Personen durch die jeweils örtlich zuständigen Landespolizeibehörden.

Am 21. Juli 2021 berichtet das Nachrichtenportal bianet, dass der Chefredakteur des in Köln ansässigen oppositionellen Exil-Senders „Arti TV“, B., von der zuständigen Polizei kontaktiert wurde und diese ihm gegenüber mitgeteilt hätten, dass es eine Liste mit 55 Erdogan-KritikerInnen gäbe und auch sein Name auf dieser Liste aufgeführt sei (https://bianet.org/english/human-rights/247503-germany-s-police-warn-journalist-B-of-assassination-risk, Abgerufen: 04.08.201).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über (Hinrichtungs-)Listen mit Namen von Personen, die der türkischen Regierung mutmaßlich kritisch gegenüber stehen?
  2. Wie viele Personen aus NRW sind auf diesen Listen aufgeführt?
  3. Welche Maßnahmen wurden zum Schutz der betroffenen Personen ergriffen?
  4. Wie schätzt die Landesregierung die Bedrohungslage von Personengruppen/Einzelpersonen aus NRW ein, die der türkischen Regierung kritisch gegenüber stehen?
  5. Ist die Bedrohungslage von Oppositionellen hier in NRW Gegenstand von Gesprächen von Ministerpräsident Laschet mit türkischen Staatsvertretern gewesen? (Bitte mit Anlass, Gesprächspartner und Datum aufführen)