Entfesselung beim Förderprogramm Fassaden- und Dachbegrünung nötig?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel, Norwich Rüße und Horst Becker

Portrait Norwich Rüße

Begrünte Fassaden und Dächer sind ein Beitrag zum Klimaschutz und sorgen für ein besseres Stadtklima. Insbesondere im Sommer, wenn es in Städten aufgrund des höheren Anteils versiegelter Fläche bis zu 10 Grad wärmer ist als im Umland.

Das städtische Grün hat viele Vorteile: Es nimmt Regenwasser auf, das langsamer verdunstet und so für Kühlung sorgt, es bindet Kohlendioxid, Staub und Schadstoffe. Darüber hinaus ist städtisches Grün als Lebensraum wertvoll für Kleintiere und Pflanzen. Dach- und Fassadengrün lässt sich auf vorhandenen Flächen realisieren und ermöglicht damit eine Aufwertung ohne zusätzlichen Flächenverbrauch und steigert so die Attraktivität unserer Städte.

Die Landesregierung hat Mitte April das Gründachkataster des LANUV vorgestellt und dafür geworben, dass mehr Menschen die Dächer ihrer Immobilien begrünen (https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1589&cHash=7ebb8502137714 8e379bde02b62492e2). Das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ verspricht den Kommunen und Dritten in den Kommunen bis zu 300.000 Euro je Maßnahme (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/klimaresilienz-kommunen.html). In Zuschriften ist deutliche Kritik am Förderprogramm Fassaden- und Dachbegrünung geäußert worden. Für die Beantragung von Einzelmaßnahmen beim Projektträger Jülich sollen nun mehr zusätzliche Unterlagen erarbeitet und eingereicht werden, sodass sich auch der Beratungsaufwand für die Kommunen erheblich erhöht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie begründet die Landesregierung, dass beim Förderprogramm zu Fassaden- und Dachbegrünung zusätzliche Anforderungen an die Antragstellerinnen und Antragsteller gestellt werden und somit ein höherer Beratungsaufwand für Kommunen entsteht?
  2. Welche konkreten Anforderungen müssen Förderinteressierte – also Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die ihr Dach oder Fassade begrünen wollen – aktuell zur Antragsbegründung erfüllen?
  3. Welche Unterlagen sollen dem Fördermittelempfänger nach aktuellem Stand ausgehändigt werden? (Antwort bitte begründen)
  4. Wer hat bislang die Förderbescheide erstellt und soll dies zukünftig übernehmen?
  5. Wie viele Mittel des Förderprogramms sind derzeit abgeflossen bzw. gebunden? (Bitte in der Antwort Angaben zur Nachfrage und Bewilligung machen)