Von G8 zu G9 an Gymnasien in freier Trägerschaft – Welche Unterstützung gibt die Landesregierung?

Kleine Anfrage von Sigrid Beer

Nach langer politischer Diskussion ist Nordrhein-Westfalen, breit im Landtag getragen, zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien zurückgekehrt. Durch die ein Jahr längere Schulzeit ergibt sich ein Mehrbedarf an personellen Ressourcen. Für das öffentliche Schulwesen wurden die entsprechenden Personalaufwendungen in den Haushaltsplänen berücksichtigt.

Auch die Gymnasien in freier Trägerschaft sind mit erhöhten Aufwendungen konfrontiert, um den Ausbau verlässlich gestalten zu können. Für diese gelten andere Regelungen. Hier wird das Personal nicht vom Land angestellt. Die Schulträger erhalten stattdessen finanzielle Zuwendungen, um ihre Angelegenheiten zu regeln. Hier stellt sich die Frage, welche Vorkehrungen das Land trifft, um eine Umstellung auf G9 bei den Schulen in freier Trägerschaft so zu gewährleisten, dass ihnen eine – rechtzeitige – Einstellung von Personal möglich ist und wie das mit den Schulträgern kommuniziert worden ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie soll der zusätzliche Finanzbedarf in Bezug auf die notwendige Personalausstattung durch die Umstellung auf G9 bei den Gymnasien in freier Trägerschaft abgedeckt werden?
  2. Wann werden den Schulträgern die Mittel bereitgestellt?
  3. Wie werden den Schulträgern die Mittel bereitgestellt?
  4. Wurden mit den Schulträgern über die Bedingungen für die Bereitstellung der Mittel Gespräche mit welchen Ergebnissen geführt?
  5. Wann werden die benötigten Mittel im Landeshaushalt eingestellt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltsjahren)