Verstößt die Vergrößerung des GIB „Lohner Klei“ im Zuge der 9. Änderung des Regionalplans Arnsberg gegen die Ziele des LEP NRW?

Kleine Anfrage von Johannes Remmel

Durch den Beschluss des Regionalrates Arnsberg vom 24.06.2021 wurde die 9. Änderung des Regionalplans Arnsberg (RPA) aufgestellt. Gegenstand der Änderung sind Erweiterungen des GIB „Südost“ der Stadt Soest um 35 ha und des GIB „Lohner Klei“ der Gemeinde Bad Sassendorf um rd. 13 ha.

Begründet wird die Erweiterung in beiden Fällen damit, dass im RPA bereits dargestellte Flächen aufgrund fehlender Verkehrsanbindung bzw. (liegenschaftlicher) Verfügbarkeit auf absehbare Zeit nicht genutzt werden können (Vorlage 20/03/21 BR A). Die Änderung soll offenbar den kommunalen Bauleitplanungen die Möglichkeit verschaffen, dem Wirtschaftsflächenbedarf ein flexibles Angebot zu sichern.

Weitere Begründungen zur Notwendigkeit, den RPA zu ändern, enthält die Vorlage der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) (Vorlage 20/03/21 BR A) nicht. Ein absehbarer Bedarf an Wirtschaftsflächen, der über die bereits dargestellten GIB-Flächen des RPA hinausgeht, wird in der Vorlage nicht genannt. Wie die Hindernisse für die Inanspruchnahme der bestehenden Flächenangebote ausgeräumt werden können, wird von der BRA ebenfalls nicht diskutiert. Ziel der Vorlage der BRA scheint es allein zu sein, den Gemeinden alternative Flächen zu den bereits bestehenden anzubieten.

Gemessen an den Vorgaben des LEP NRW zur Entwicklung der Siedlungsflächen ist das äußerst problematisch und widerspricht ganz offensichtlich dessen Zielsetzungen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Der LEP fordert im Grundsatz 4.1 eine „energiesparende Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Sinne einer Verminderung der Siedlungsflächenentwicklung und einer verkehrsreduzierenden Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Verkehrsinfrastruktur“ (LEP Grundsatz 4.1). In wieweit lässt sich die durch die 9. Änderung des RPA vorbereitete Inanspruchnahme weiterer Flächen des Freiraums mit diesem Grundsatz des LEP nicht vereinbaren?
  2. Der LEP fordert im Ziel 6.1-1, dass die Inanspruchnahme von Freiraum für Siedlungsflächen, für die im Regionalplan bereits an anderer Stelle bedarfsgerecht Siedlungsraum dargestellt ist, nur dann erfolgen darf, wenn dieser Siedlungsraum wieder dem Freiraum zur Verfügung gestellt wird. In wieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein „Flächentausch“ im Falle „Lohner Klei“ hätte dazu führen müssen, dass die wegen fehlender Verkehrsanbindung und Verfügbarkeit auf absehbare Zeit nicht nutzbaren GIB-Flächen aus dem RPA herausgenommen werden?
  3. Nicht berücksichtigt wird auch die im Ziel 6.1-1 enthaltene Forderung des LEP, dass Flächen, für die kein Bedarf mehr besteht, wieder dem Freiraum zugeordnet werden sollen. Wenn die Verfügbarkeit der Flächen auf absehbare Zeit nicht gegeben ist, können diese Flächen auch keinen Bedarf befriedigen. Ist die Folgerung richtig, dass die Bezirksregierung Arnsberg daher zu prüfen hat, ob diese Flächen folgerichtigerweise wieder zum Freiraum „rückgestuft“ werden müssen?
  4. Die Bezirksregierung Arnsberg stellt in ihrer Vorlage an den Regionalrat fest, dass die jetzt angestoßene Vergrößerung der GIB um 13 ha (Bad-Sassendorf) bzw. 35 ha (Soest) über dem „errechneten Handlungsbedarf“ (Vorlage 20/03/21 BR A) Die BRA will den Gemeinden dennoch eine „Flexibilisierung des Flächenangebots“(Vorlage 20/03/21 BR A)  ermöglichen, „um alternative Standorte je nach aktueller Flächenverfügbarkeit zu entwickeln“ (Vorlage 20/03/21 BR A). Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die beiden Gemeinden Gewerbeflächen zugesprochen bekommen, die über ihren Bedarf hinausgehen?
  5. Welche Schritte wird die Landesregierung ergreifen, um gegen die weder bedarfsgerechte noch flächensparende Ausweisung neuer GIB-Flächen für Soest und Bad Sassendorf in der 9. Änderung des Regionalplanes Arnsbergs, die sich offenbar nicht mit den Zielen und Grundsätzen des LEP NRW vereinbaren lässt, zu intervenieren?