Regieren nach Gutsherrenart: Ministerpräsident Wüst muss erklären, warum er im Fall des Urteils zur Räumung des Hambacher Waldes die Ratsentscheidung mit Füßen tritt!

Antrag auf eine Aktuelle Stunde der GRÜNEN im Landtag zum Thema Hambacher Wald

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Der Rat der Stadt Kerpen hat am Abend des 26. Oktober 2021 entschieden, dass die Stadt den zuvor gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil zur Räumung des Hambacher Waldes des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.September 2021 vor dem OVG Münster, zurückziehen muss. Postwendend wies die Landesregierung daraufhin den Rhein-Erft-Kreis an, wiederum die Stadt anzuweisen, den Antrag auf Zulassung der Berufung aufrecht zu erhalten und nicht zurückzuziehen. Hierüber berichteten unter anderem der WDR online am 28. Oktober 2021 (https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/hambacher-forst-raeumung-klage-100.html) als auch die Rheinische Post online vom 28. Oktober 2021 (https://rp-online.de/nrw/landespolitik/neuer-streit-um-hambacher-forst_aid-63758927), bzw. am 29. Oktober 2021 in der Printausgabe.

Dass das Land den mit Mehrheit getroffenen Beschluss des Stadtrates von Kerpen nicht anerkennt, ist ein einmaliger Vorgang. Die Landesregierung hätte stattdessen eine Beiladung zum Verfahren beantragen und dann selbst Rechtsmittel einlegen können. Stattdessen verdonnert Ministerin Scharrenbach die Stadt Kerpen an ihrer Stelle zu dem wenig aussichtsreichen Versuch, die von Schwarz-Gelb angeordnete Räumung durch das OVG zu legitimieren.

Auf die Frage, nach der Bewertung dieses Vorgangs antwortete Ministerpräsident Hendrik Wüst am Donnerstag, 28.10.2021 in seiner ersten Kabinettspressekonferenz: „Da kann ich Ihnen ehrlich gesagt heute nichts zu sagen“. Der Ministerpräsident darf zu dieser beispiellosen Konfrontation mit einer Kommune nicht länger schweigen. Er muss sich zu diesem widersprüchlichen Verhalten der Landesregierung erklären und erläutern, mit welcher rechtlichen Begründung die Landesregierung die Stadt Kerpen trotz anderslautendem Ratsbeschluss anweist, den Antrag auf Zulassung der Berufung nicht zurückzuziehen.

Vor diesem Hintergrund muss sich der Landtag in einer Aktuellen Stunde mit diesem Thema beschäftigen und die Weisungen müssen zeitnah durch die Landesregierung öffentlich gemacht werden.