Wurden in NRW Bull-Bear-Strategien zur Steuervermeidung angewandt?

Kleine Anfrage von Monika Düker und Stefan Engstfeld

Im Oktober 2021 berichteten mehrere Medien erstmalig über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften München und Frankfurt und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen rund 100 Beschuldigte wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung mittels eines bisher nicht von den Finanzbehörden durchdrungenen Steuerhinterziehungsmodells. (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-zwei-razzia-steuern-1.5441716 –  https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/unternehmer-beschuldigt-vorwurf-der-schweren-steuerhinterziehung-schock-fuer-multimillionaere-und-milliardaere/27719752.html?ticket=ST-521303-WhNBZw0doR3bf6buv6R0-cas01.example.org)

Durch das von einer Finanz- und Beratungsfirma mit Sitz in Bayern erdachte Modell, bei dem Gewinne und Verluste so miteinander verrechnet werden, dass Gewinne nur einmal versteuert, Verluste aber doppelt geltend gemacht worden seien, sollen Hunderte Millionen Euro Steuergeld hinterzogen worden sein.

Nach einer Änderung des Umwandlungsrechts durch den Bundesgesetzgeber in diesem Jahr sollen diese sogenannten Bull-Bear-Strategien endgültig rechtswidrig sein. Ob die Anwendung des Modells vor der Gesetzesänderung des Umwandlungssteuergesetzes gedeckt war, wie es ein Anwalt eines Beschuldigten aussagt, ist nun Teil der Ermittlungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Sind den Finanzbehörden in NRW Fälle bekannt, in denen das beschriebene Steuervermeidungsmodell angewandt worden ist?
  2. Wie haben die Finanzbehörden in NRW auf diese Fälle reagiert? Bitte aufschlüsseln nach Fällen vor und nach der Gesetzesänderung des Umwandlungsrechts auf Bundesebene 2021.
  3. Gibt es eine Anweisung des Finanzministeriums an die Oberfinanzdirektion oder die Finanzämter, rückwirkend Fälle zu ermitteln, in denen das beschriebene Steuervermeidungsverfahren angewandt wurde, um gegebenenfalls Steuerrückforderungen auszustellen?