Die vierte Welle gemeinsam entschlossen brechen

Entschließungsantrag der GRÜNEN im Landtag

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Portrait Josefine Paul
Mehrdad Mostofizadeh

I. Ausgangslage 

Die aktuellen Infektionszahlen sind auf Rekordhoch. Die 7-Tage-Inzidenzzahl liegt aktuell laut RKI auf der Bundesebene bei 319,5 (Stand 17.11.21)  und in NRW bei 183,0 (Stand 17.11.21). Die Hospitalisierungsinzidenz liegt in NRW aktuell bei 3,99 und der Anteil der Covid-19 Patientinnen und Patienten an den belegbaren Intensivbetten (trotz steigender Belegung wegen sonstiger „Winterkrankheiten“) bei 9,67%. Die steigenden Belegungszahlen in Kliniken und insbesondere den Intensivstationen sind besorgniserregend. Das medizinische Personal in den Krankenhäusern arbeitet seit Beginn der Corona-Krise am Limit. Aufgrund der Überlastung des Personals und fehlender Fachkräfte können teilweise freie Betten nicht belegt werden. Nach Angaben des DIVI-Registers sind in NRW aktuell lediglich 1,8 Intensivbetten im Durchschnitt pro Ort noch frei und für NRW insgesamt 538 Intensivbetten(Stand 17.11.21). Nach mehr als anderthalb Jahren Pandemie müssen wir gemeinsam alles tun, um eine erneute Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Es braucht jetzt ein schlüssiges Gesamtkonzept, um die Infektionszahlen zu senken und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Insbesondere müssen nun alte Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, vor Infektionen geschützt werden. Kinder und Jugendliche dürfen nicht wieder zu Leidtragenden der Pandemie werden und wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in Alten- und Pflegeheimen wieder  isoliert werden müssen, um deren Schutz zu gewährleisten. Eine solche Zuspitzung muss auf jeden Fall durch wirksame Maßnahmen verhindert werden. Zumal selbst diese Form des teuer erkauften Schutzes ins Leere läuft, so lange die Durchimpfungsraten zu niedrig sind.

Ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung der Pandemie erfordert interdisziplinären Sachverstand. Vor diesem Hintergrund halten wir die Wiedereinsetzung des Expertenrates für sinnvoll und notwendig. Eine breitere Aufstellung soll dabei möglichst viele Perspektiven mit einbeziehen, um sowohl Maßnahmen abwägen zu können, als auch eine vorausschauende Planung zu begleiten.

Durch diese Pandemie kommen wir nur gemeinsam und solidarisch. Das wichtigste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie bleibt das Impfen. Gerade um ältere und vorerkrankte Menschen, sowie Kinder und Personen, die sich nicht impfen lassen können, zu schützen, müssen wir die Impfquote weiter steigern. Die Landesregierung muss nun schnell ein Konzept vorlegen, wie insbesondere die notwendigen Auffrischungsimpfungen für alle, sowie Erst- und Folgeimpfungen für Kinder organisiert und die Menschen darüber informiert werden sollen. Der erst am 09.11.21 erteilte Erlass der Landesregierung zur Organisation der Auffrischungsimpfung für die Menschen über 70 Jahre, die vulnerablen Gruppen und die sonstigen dort genannten Personengruppen kommt  deutlich zu spät. Es wurden mindestens zwei wertvolle Monate verloren, die auch das weitere Impfgeschehen massiv belasten. Des Weiteren lässt dieser Erlass noch viele Fragen offen und erhebliche Zweifel aufkommen, wie die bevorstehenden  Auffrischungsimpfungen rechtzeitig durchgeführt werden können. Allein für die Auffrischimpfungen der Gruppe der Siebzigjährigen und älter würde es entsprechend des anfänglichen Tempos noch etwa 44 Wochen bedürfen. Die in der Pressekonferenz von Ministerpräsident Wüst angekündigte Impfkampagne ist zwar zu begrüßen, lässt aber viele Fragen zur Ausgestaltung dieser Kampagne offen.

Neben den notwendigen Booster-Impfungen muss auch an der Anteil der Erstimpfungen gesteigert werden. Insgesamt ist die Impfquote in der Gesamtbevölkerung noch zu niedrig. Auch hier braucht es weitere Anstrengungen, um Menschen von einer Impfung zu überzeugen. Es müssen noch einmal mehr Anstrengungen für Aufklärung und Beratung unternommen werden. Hierzu zählen z.B. Maßnahmen wie Plakatwände, Impfspots, TV-Werbungen, zielgruppenorientierte Broschüren in verschiedenen Sprachen, die an die Menschen in ihren Lebenswelten verteilt werden sollen.

Dies sollte auch durch eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung umgesetzt werden. Dazu sollte auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin ein Pakt für das Impfen vereinbart werden. Die MPK sollte verbindliche Impfquoten, für alle Altersgruppen und Berufsgruppen, die mit vulnerablen Personen arbeiten, festlegen verbunden mit festen Zeiträume, in denen diese Ziele zu erreichen sind. So sollten die Auffrischungsimpfungen für die Gruppe der Personen über 70 Jahre spätestens in diesem Jahr abgeschlossen sein. Spätestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung (Zweitimpfung) muss allen ein festes und leicht erreichbares Impfangebot unterbreitet werden. Bei Erreichen ausreichender Impfquoten können Schutzkonzepte sukzessive wieder gelockert werden, wenn es die Infektionslage erlaubt. Bis dahin braucht es strenge Schutzkonzepte bestehend aus 2G-plus und weiteren Maßnahmen. Der Pakt soll sicherstellen, dass alle Bundesländer alles daran setzen, die Auffrischungsimpfungen zu organisieren sowie organisatorisch alles vorzubereiten, Kinder zu impfen, sobald der Impfstoff für die Jüngsten zur Verfügung steht.

Es bedarf darüber hinaus dringend einer einheitlichen Kommunikation der Landesregierung. Dazu gehört auch ein abgestimmtes Handeln mit den Kommunen, die für die tägliche Bekämpfung der Pandemie die Hauptverantwortung und Hauptlast tragen. Die mangelhafte Kommunikation der Landesregierung führt auch dazu, dass wichtige und einfache Schutz- und Hygieneregeln wie das Maske tragen im ÖPNV, Abstand halten oder das Überprüfen von Regeln in der Gastronomie nicht konsequent eingehalten werden. Dies wurde auch von Ministerpräsident Hendrik Wüst in der gestrigen Pressekonferenz erkannt. Hier müssen eine einheitliche Linie verfolgt und die Kapazitäten der Gesundheitsämter verstärkt werden.

Im Freizeitbereich ist eine 2G-Regel mit negativen Tests in den Innenräumen als Regelfall angesichts der steigenden Zahlen unabdingbar. Insbesondere dort, wo das Maskentragen und/oder die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, ist dies dringend erforderlich. Allein die 2G-Plus-Regel z.B. in Diskotheken einzuführen, reicht angesichts der kritischen Lage nicht aus. Zusätzlich  ist allen Betreiberinnen und Betreiber generell das Recht einzuräumen, zusätzlich zu der 2G-Regel auch (Schnell-) Tests einzufordern (2G+). Entsprechend des Infektionsgeschehens ist unter bestimmten Umständen 2G+ verpflichtend zu verlangen. Dies muss dementsprechend in die CoronaSchVO aufgenommen werden und den Bürgerinnen und Bürgern erkennbar sein.  Ein solches Konzept würde den Betreiberinnen und Betreibern trotz vergleichsweise hoher Zahlen ermöglichen, noch Veranstaltungen durchzuführen. Die Vorsichtsmaßnahme senkt auf der einen Seite das Infektionsrisiko und verhindert auf der anderen Seite drastische Maßnahmen wie erneute Schließungen, die politisch und gesellschaftlich niemand möchte. Auch vulnerable Gruppen hätten eine deutlich größere Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wenn in Innenbereichen die Ansteckungsgefahr reduziert wird.

Dies setzt voraus, dass die Schnelltests kostenlos bleiben. Die Schnelltests waren und bleiben für die Bekämpfung der Pandemie generell von großer Bedeutung. Die Beendigung der kostenlosen Schnelltests war ein Fehler. Die Hoffnung, dass sich dadurch die Impfquote erhöhen würde, hat sich nicht bestätigt. Insofern ist es richtig, dass diese Tests zunächst wieder kostenlos zur Verfügung stehen und davon ungeimpfte wie geimpfte Personen Gebrauch machen können.

Zusätzlich zu den Schnelltests sollten im Rahmen von Public Health Screenings weitere breite Testreihen durchgeführt werden. Dieses Instrument der anlasslosen Testungen großer Teile der Bevölkerung hat sich in Großbritannien als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie erwiesen. Public Health Screenings zeigten sich dabei als effektiver Warnmechanismus und wichtige Kontrollmaßnahme des Infektionsgeschehens, was das schnelle Reagieren auf aktuelle Entwicklungen ermöglicht.

Angesichts der steigenden Inzidenzen und des deutlich steigenden Risikos für bestimmte Bevölkerungskreise, scheint auch eine Impfpflicht für Beschäftigte in sensiblen Bereichen unausweichlich. Daher sollte zunächst in den Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Bereichen eine entsprechende Pflicht durch den Bund angeordnet werden.

Darüber hinaus muss die Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber, für die Beschäftigten Schnelltests anzubieten, durch eine Testpflicht am Arbeitsplatz ergänzt werden. Gerade am Arbeitsplatz, wo sich die Menschen auf engem Raum regelmäßig für lange Zeit begegnen, muss eine Testpflicht eingeführt werden. Auch Geimpfte sind in regelmäßigen Abständen zu testen und sollten auf engem Raum Maske tragen, da auch sie – ohne selbst Symptome zu zeigen – infektiös sein können. Diese Sensibilität gilt besonders in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen.

Das Maskentragen war und bleibt eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen bei der Bekämpfung der Pandemie. Dabei ist der Eingriff in die Grundrechte durch das Tragen von Masken eher gering. Vor diesem Hintergrund war die Aufhebung der Maskenpflicht in den Schulen gerade jetzt eindeutig ein Fehler. Die Inzidenz in der Altersgruppe 10-14 Jahren beträgt aktuell 416,2 und in der Altersgruppe zwischen 5-9 Jahren 386 (Stand 17.11.21). Trotzdem weigert sich Ministerin Gebauer weiterhin ihre Entscheidung zu überdenken. Statt dabei die amtlich erhobenen Daten der Inzidenzen bei den Schulaltersgruppen zu beachten, beruft sie sich auf Abfragen bei den Schulen und andere Darstellung der Zahlen.  Insbesondere für die Altersgruppen, die sich noch nicht impfen lassen können, bietet die Maske den wirksamsten Schutz vor einer Infektion. Daher soll die Landesregierung die Maskenpflicht in den Schulen wieder einführen.

Angesichts der aktuellen Lage soll in allen öffentlichen Verkehrsmitteln das Tragen von FFP2-Masken wieder eingeführt werden. Im Nah- und Fernverkehr soll zusätzlich zum Maskentragen auch die 3G-Regel gelten und regelmäßig kontrolliert werden.

Das Homeoffice und das mobile Arbeiten haben sich  als ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und bei gleichzeitiger Beibehaltung der Arbeitsfähigkeit großer Teile der Arbeitswelt bewährt. Das Angebot von Homeoffice muss wieder verstärkt werden, wo dies betrieblich möglich ist, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Die Landesregierung muss alles hierzu tun, um dies zu ermöglichen und zu erleichtern. Neben dem Homeoffice tragen auch flexible Arbeitszeiten zur Entzerrung des Verkehrs und Reduzierung der Ansteckungsgefahr bei.  Gerade im Schülerverkehr sollten mehr Fahrzeuge eingesetzt und Möglichkeiten der unterschiedlichen Schulanfangszeiten genutzt werden.

II. Der Landtag stellt fest:

Die Infektionszahlen sind auf Rekordhoch. Auch die Hospitalisierungsinzidenz und der Anteil der COVID-19 Patientinnen und Patienten an den belegbaren Intensivbetten steigt rasant. Die Situation in den Kliniken spitzt sich zu und die Ärztinnen und Ärzte und vor allem Pflegekräfte schlagen Alarm. Die Landesregierung begegnet dieser vierten Welle mit Plan- und Konzeptlosigkeit. Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens braucht es ein zielgerichtetes Schutzkonzept, das aktuell fehlt. Es müssen effektive und wirksame Schutzmaßnahmen wieder oder neu eingeführt werden. Es muss für alle erkennbar sein, welche Regeln in unterschiedlichen Situationen gelten. Dabei ist eine 2G-Regel in den Innenräumen mindestens nach Berliner Vorbild und zusätzlich die Vorlage eines negativen Tests als Regelfall angesichts der steigenden Zahlen unabdingbar. Auf Großveranstaltungen sollte verzichtet werden und Kontakte müssen deutlich reduziert werden. Zudem ist das Tragen der Maske ein relativ geringer Grundrechtseingriff bei gleichzeitig wirksamem Schutz in Innenbereichen und dort wo Menschen sich auf engerem begegnen (müssen). Ferner fehlt es zurzeit an ausreichender Vorbereitung der anstehenden Auffrischungsimpfungen der gesamten Bevölkerung, sowie die Erst- und Folgeimpfungen bei Kindern. Die Abschaffung der Schnelltests war ein Fehler, der jetzt behoben wurde. Es bedarf daher neben der erfolgten Wiedereinführung der kostenlosen Schnelltests auch die Durchführung von regelmäßigen Public Health Screenings. Alle Beschäftigten, auch geimpfte und genesene, sind bei der Arbeit in regelmäßigen Abständen zu testen. Auch das Homeoffice und flexible Arbeitszeiten müssen stärker ermöglicht werden. Bei sensiblen Berufsbereichen ist die Einführung einer Impfpflicht unausweichlich. Das Maskentragen war und bleibt eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen bei der Bekämpfung der Pandemie. Die Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen war zu diesem Zeitpunkt ein Fehler. Wer Präsenzunterricht ermöglichen will, muss auch für den nötigen Schutz sorgen. Angesichts der aktuellen Zeit ist im ÖPNV das Tragen von FFP2- Masken wieder einzuführen, im Fernverkehr ist zudem eine 3G-Regel erforderlich.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Pandemie zu erarbeiten und hierzu den Expertinnen- und Expertenrat wieder einzuführen, hierbei ist insbesondere darauf zu drängen, dass vulnerable Menschen geschützt und eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen wird. Im besonderen Fokus muss dabei die Intensiv- und Krankenpflege stehen, deren Belastung seit Monaten über das erträgliche Maß hinaus geht. Dabei müssen die Krankenhäuser durch Freihalteprämien und andere Maßnahmen in die Lage versetzt werden, möglichst hohe Kapazitäten unter vertretbaren Bedingungen zu erhalten und weitere für das Personal entlastende Möglichkeiten zu erarbeiten und finanzielle Anreize setzen zu können,
  2. eine einheitliche Kommunikation zu etablieren, wozu auch ein abgestimmtes Handeln mit den Kommunen, die für die tägliche Bekämpfung der Pandemie die Hauptverantwortung und Hauptlast tragen, gehört,
  3. unmittelbar die Schutzmaßnahmen in der CoronaSchVO zu verstärken,
  4. die Pandemische Lage von landesweiter Tragweite wieder einzuführen. Hierzu ist unmittelbar eine Beschlussvorlage für die Sitzung des Landtags am 24.11.2021 vorzulegen,
  5. auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin einen Pakt für das Impfen zu vereinbaren. Die MPK sollte verbindliche Impfquoten für alle Altersgruppen und Berufsgruppen, die mit vulnerablen Personen arbeiten, festlegen verbunden mit festen Zeiträume, in denen diese Ziele zu erreichen sind. So sollten die Auffrischungsimpfungen für die Gruppe der Personen über 70 Jahre spätestens in diesem Jahr abgeschlossen sein. Spätestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung (Zweitimpfung) muss allen ein festes und leicht erreichbares Impfangebot unterbreitet werden. Bei Erreichen ausreichender Impfquoten können Schutzkonzepte sukzessive wieder gelockert werden, wenn es die Infektionslage erlaubt. Bis dahin braucht es strenge Schutzkonzepte bestehend aus 2G-plus und weiteren Maßnahmen. Der Pakt soll sicherstellen, dass alle Bundesländer alles daran setzen, die Auffrischungsimpfungen zu organisieren sowie organisatorisch alles vorzubereiten, Kinder zu impfen, sobald der Impfstoff für die Jüngsten zur Verfügung steht.
  6. den Worten Taten folgen zu lassen und unmittelbar eine 2G-plus-Regel einzuführen. Diese umfasst eine 2G-Regel für alle Freizeitaktivitäten in Innenräumen nach Berliner Vorbild und zudem ein aktuelles negatives Testergebnis vorzulegen. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche und Personen, die sich aufgrund ärztlichem Attests nicht impfen lassen können. Diese muss auch den Besuch von Friseuren und weiteren körpernahen Dienstleistungen umfassen. In Innenräumen ist zudem das Tragen von Masken (außer an den Sitzplätzen in der Gastronomie) anzuordnen,
  7. eine 2G-plus Regel für alle Veranstaltungen – mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern anzuordnen, und das Platzangebot wieder auf maximal 30 % der Sitzplätze zu reduzieren,
  8. auf der MPK für ein einheitliches Vorgehen zur Reduzierung von Kontakten zu werben, das den dringenden Appell des Präsidenten des RKI aufgreift und Großveranstaltungen für die nächsten Wochen und Monate massiv einschränkt sowie die Zahl der Besucherinnen und Besucher deutlich reduziert,
  9. die Maskenpflicht an Schulen wieder einzuführen und die Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe 1 täglich zu testen,
  10. eine umfassende Testpflicht für alle Beschäftigten – auch geimpfte Personen – und eine täglich zu überprüfende 3G-Regel am Arbeitsplatz verpflichtend einzuführen,
  11. breite regelmäßige Testreihen als Public Health Screening zum Beispiel nach britischem Vorbild zu starten,
  12. ferner eine Pflicht zum Tragen von FFP-2-Masken im ÖPNV und eine 3G-Regel im Nah- und Fernverkehr einzuführen und wirksam zu kontrollieren. Das Land und weitere Behörden sind gebeten, bei der Kontrolle zu unterstützen,
  13. Homeoffice und mobiles Arbeiten zu fördern, ein Recht auf Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten auf Bundesebene einzufordern und die Verkehre durch die Ermöglichung flexiblerer Arbeitszeiten zu entzerren. Hierzu werden auch umgehend alle Ressorts auf Landesebene – inklusive der nachgeordneten Behörden zur umgehenden Umsetzung aufgefordert. Ferner sind die Schülerverkehre durch zusätzliche Busse und Bahnen weiter zu entzerren,
  14. die Erst- und Zweitimpfungen für noch nicht geimpfte erwachsene Personen sowie die anstehenden Impfungen für Kinder von sechs bis elf Jahren massiv und systematisch auszuweiten und die Kommunen noch einmal verstärkt bei den aufsuchenden Aufklärungs- und Impfkampagnen logistisch und finanziell zu unterstützen,
  15. endlich und unmittelbar ein zeitlich abgestimmtes Konzept vorzulegen, dass sicherstellt, dass die Auffrischungsimpfungen für die gesamte Bevölkerung nach spätestens sechs Monaten nach der Zweitimpfung (bzw. einzigen Impfung bei Johnson & Johnson oder nach Genesung) erfolgen kann. Hierzu ist die begonnene Impfkampagne bei den Über-70-jährigen massiv zu beschleunigen und der bereits eingetretene Zeitverlust für die folgenden Bevölkerungsgruppen unmittelbar zu reduzieren, niemand sollte von einer Impfung abgewiesen werden. Alle erdenklichen Konzepte, wie das Impfen in Bussen, in Gemeindezentren, in Schulen und öffentlichen Einrichtungen oder auch durch die Reaktivierung von Impfzentren sollten ebenso genutzt werden, wie das Angebot von Apotheken, medizinischen Fachkräften, Betriebsärzten und vielen mehr angenommen werden sollte, um einen massiven Impffortschritt zu erreichen. Die Kosten sind von Bund und Land zu übernehmen.
  16. Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen zur Unterstützung und Begleitung der Impfkampagne zu erarbeiten, bzw. begonnene Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Kommunen, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und anderen Partnern zu forcieren,
  17. eine Impfpflicht für bestimmte sensible Berufsbereiche, insbesondere in den Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Bereichen auf Bundesebene einzufordern und auf Landesebene dafür zu sorgen, dass nicht geimpftes Personal täglich getestet wird, durchgehend während des Arbeitseinsatzes FFP-2 – Masken trägt und möglichst nicht in sensiblen Bereichen zum Einsatz kommt.