Photovoltaikanlagen leisten einen immer wichtigeren Beitrag für eine klimaneutrale Energieversorgung, Bundes- und Landesregierung haben daher ambitionierte Ausbauziele definiert. Der uneinheitliche steuerrechtliche Umgang stellt jedoch für viele Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer ein Hemmnis dar.
Zwar werden Photovoltaikanlagen seit Kurzem bis 10 kWp von der Ertragsteuer befreit, hinsichtlich der Umsatzsteuer gelten jedoch bislang keine Vereinfachungsregelungen. Insbesondere bei Anlagen, die zwischen 10 und 30 kWp Leistung haben, schreckt viele Investoren die anfallende Ertragsteuer sowie der erhebliche Verwaltungsaufwand von einer Investition in nachhaltige Energie ab.
Auch für die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung stellt die steuerliche Behandlung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 10 bis 30 kWp einen erheblichen bürokratischen (Mehr-)Aufwand dar, beispielsweise bei Inbetriebnahmen oder hinsichtlich des Kontrollaufwands.
Die Zukunftskoalition aus CDU und GRÜNEN setzt sich in diesem Kontext auf Bundesebene für eine rechtssichere und Steuerarten übergreifende Vereinfachung der Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ein.