Flächendeckendes 5G-Netz ermöglichen: Förderung der Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren fortführen

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Julia Eisentraut Februar 2023

I. Ausgangslage:

Der 5G-Netzausbau in Nordrhein-Westfalen geht voran. Aktuell werden 80,3 Prozent der Flä­che des Landes durch mindestens einen Netzbetreiber mit 5G versorgt. Die Abdeckung mit LTE liegt mittlerweile bei 97,9 Prozent der Landesfläche. Für das digitale, vernetzte und orts­unabhängige Leben und Arbeiten ist heutzutage eine zuverlässige und flächendeckende Mobilfunkversorgung eine der zentralen Voraussetzungen. Ein flächendeckend stabiler Empfang und ein leistungsstarkes Netz überall in unserem Bundesland sind essentiell. Hierbei sollte es keine Unterschiede zwischen Stadt und Land geben. Ob in Industrie oder Handwerk, im Verkehr, der Landwirtschaft, in der Verwaltung oder im Tourismus – nicht mehr nur mobiles Telefonieren wird selbstverständlich überall erwartet und benötigt, sondern auch eine stabile und verlässliche mobile Datenverbindung. Eine flächendeckende und leistungsstarke Mobilfunkversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor für alle Kreise und kreisfreien Städte, ins­besondere im ländlichen Raum.

Nordrhein-Westfalen ist der führende Mobilfunkstandort in Deutschland. Der Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass im Laufe dieses Jahrzehnts ein flächendeckendes 5G-Netz erreicht wird. Dazu ist die Landesregierung mit den Netzbetreibern in einem intensiven Austausch. Das Land will die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau wei­ter verbessern. Von den Mobilfunknetzbetreibern werden aber auch verbindliche und gezielte Anstrengungen zum Ausbau der 4G- und 5G-Netze erwartet.

Mit dem Mobilfunkpakt II hat das Land Nordrhein-Westfalen 2021 die Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren eingeführt um den Ausbau der Mobilfunknetze in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Weitere Elemente des Mobilfunkpaktes II sind der Aus­bau vom 5G-Netz sowie vom 4G-Netz. Derzeit haben 25 Kreise und kreisfreie Städte eine Stelle als Mobilfunkkoordinatorin oder -koordinator besetzt oder die Förderung beantragt Dar­über hinaus gibt es Kreise, die ohnehin eigene Kapazitäten für diese Aufgabe vorhalten und daher keine Förderung beantragen. Die Förderung ist mit jeweils bis zu 210.000 Euro pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt für drei Jahre angelegt.

Die Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren haben die Aufgabe, den gesamten Kreis, einschließlich der kreisangehörigen Gemeinden, oder die kreisfreien Städte bei der Umset­zung des Ausbaus mit flächendeckenden Mobilfunknetzen in allen Belangen zu unterstützen. Als koordinierende Stelle sind sie zentrale Ansprechpersonen für die Mobilfunknetzbetreiber, die Funkmastbetreiber, die Kommunen, Bezirksregierungen und das Land. Sie beraten die Kreise oder kreisfreien Städte, Unternehmen und weiteren Institutionen. Sie begleiten Antrags-und Genehmigungsverfahren fachlich und helfen dabei, die Verfahren zu beschleunigen. Sie behalten im Blick, wie weit der Ausbau in ihrem Zuständigkeitsbereich vorangekommen ist und wo noch Bedarfe liegen. Sie stimmen sich auch mit anderen Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren und mit den Gigabitkoordinatorinnen und -koordinatoren ab. Außerdem sind sie die lokale Clearingstelle und kümmern sich um die Kommunikation mit der Öffentlichkeit.

Die Förderung von Gigabitkoordinatorinnen und -koordinatoren ist mit der Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren in Personalunion vereinbar, so dass es auch klei­neren Kreisen und kreisfreien Städten möglich ist, diese für die Infrastrukturentwicklung wich­tigen Stellen kompetent zu besetzen.

Die für die Förderung erlassene „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinato-ren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen“ läuft nach derzeitigem Stand zum 31. Dezember 2022 aus.

Die wichtige Arbeit der Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Kreisen sollte langfristig sichergestellt werden. Besonderer Wert sollte darauf gelegt werden, dass die Kom­munen dauerhaft eigene Kapazitäten aufbauen, statt sich zeitlich begrenzt externe Dienstleis­tungen einzukaufen. Der Kompetenzaufbau auf kommunaler und Kreisebene im Bereich Digi­talisierung ist in vielerlei Hinsicht wichtig und dauerhaft notwendig, nicht zuletzt im Mobilfunk-bereich: In Nordrhein-Westfalen befassen sich bereits mehrere Hochschulen und Forschungs­einrichtungen mit Entwicklungen und Anwendungen rund um 6G. Entsprechende Technolo­gien sollen etwa ab 2030 auf dem Markt sein und erneut eine enorm höhere Geschwindigkeit bieten. Dazwischen stehen noch weitere Verbesserungen der 5G-Technologie an, vor allem der Schritt zu einer flächendeckenden Versorgung mit 5G+.

II. Beschlussfassung:
Der Landtag stellt fest:

  1. Mobilfunkabdeckung muss in Nordrhein-Westfalen flächendeckend und unabhängig vom ländlichen oder städtischen Wohnraum erfolgen.
  2. Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren helfen nordrhein-westfälischen Städten beim Mobilfunknetzausbau und sind ein wichtiger Akteur beim weiteren 5G- Ausbau in Nordrhein-Westfalen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  1. die Kommunen aufzurufen, sich auf die Förderung zu bewerben, und dabei auf die Be­deutung der Arbeit der Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren hinzuweisen,
  2. die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flä­chendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen“ um zunächst ein weiteres Jahr zu verlängern und dabei den Fokus darauf zu richten, dass die Kreise und kreisfreien Städte eigene Kompetenzen zu Mobilfunkmanagement in ihren Verwaltungen aufbauen,
  3. rechtzeitig vor Auslaufen der ersten Förderungen für Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren sicherzustellen, dass die Kommunen mit bereiten Mitteln vom Land finan­ziell unterstützt werden, um diese Aufgaben zu bewerkstelligen.