Für eine bestmögliche Mobilfunkabdeckung: Mobilfunkausbau voranbringen und Ein­führung eines National Roaming prüfen

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Julia Eisentraut Februar 2023

I. Ausgangslage

Eine schnelle und stabile Internetverbindung, ob Zuhause, am Arbeitsplatz oder unterwegs, ist eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes. Auch Telefonie­ren sollte überall unterbrechungsfrei möglich sein, nicht zuletzt um jederzeit den Notruf errei­chen zu können. Eine gute Netzabdeckung sollte jederzeit überall in Nordrhein-Westfalen selbstverständlich sein.

Bereits heute ist Nordrhein-Westfalen führender Mobilfunkstandort in Deutschland. In unserem Bundesland sind sowohl alle Netzbetreiber als auch die großen Funkturmgesellschaften und Netzwerkausrüster beheimatet. Im Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen haben sich CDU und GRÜNE vorgenommen, den Ausbau von 5G voranzubringen, und hierbei gezielt auch die Bereiche anzugehen, die bisher besonders problematisch in der Umsetzung sind, wie zum Beispiel entlang von Landstraßen und Schienenwegen. Für eine bestmögliche Mobilfunkab-deckung bieten Kooperationen der Mobilfunknetzbetreiber, beispielsweise die gemeinsame Nutzung aktiver Netztechnik, Potenziale um die Versorgung gerade in schwer zu erschließen­den Gebieten zu geringeren Investitionskosten zu verbessern.

In den vergangenen Jahren konnte durch eine Vielzahl von Maßnahmen, wie beispielsweise den Mobilfunkpakt I und II, der Mobilfunkausbau in Nordrhein-Westfalen stark vorangetrieben werden. Stand Juli 2022 sind laut Bundesnetzagentur 2,25 Prozent der Landesfläche soge­nannte weiße Flecken. Das sind meist ländliche Gebiete, welche über gar keine 4G- oder 5G-Versorgung verfügen. Darüber hinaus sind noch 14,8 Prozent der Landesfläche so genannte graue Flecken. Das sind Gebiete, die von mindestens einem, aber nicht allen Netzbetreibern mit 4G oder 5G versorgt sind. Das sind meist ländliche Gebiete, welche über gar keine 4G-oder 5G-Versorgung verfügen. Die Mobilfunknetzbetreiber haben angekündigt, bei der Schlie­ßung der grauen Flecken verstärkt zu kooperieren. Vor dem Hintergrund bestehender Versor­gungsbedarfe, Ausbauherausforderungen und Investitionserfordernisse stellt sich die Frage, wie eine flächendeckende, verlässliche Mobilfunkversorgung bei Sprach- und Datendiensten erreicht werden kann.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) haben Roaming-Vereinbarungen unter Mobilfunkbetreibern das Potenzial, die Netzabdeckung insbesondere in ländlichen Regionen zu verbessern. Bei diesem Modell gewähren sich die Mobilfunkbetreiber gegenseitigen Zugang zu ihren jeweiligen Netzen, betreiben diese aber weiterhin selbst. Für die Nutzerinnen und Nutzer bietet dies den Vorteil eines guten Netzes unabhängig vom jewei­ligen Anbieter. In dem im Dezember 2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde unter anderem der Rechtsrahmen für die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen ak­tualisiert. Der Fokus lag dabei auf einer flächendeckenden Versorgung. So ist die Bundesnetz-agentur durch das TKG bevollmächtigt, in unterversorgten Gebieten, in denen der Ausbau unwirtschaftlich ist, zukünftig Vorgaben zum lokalen Roaming und zur gemeinsamen Nutzung von Mobilfunkmasten und anderen Infrastrukturen zu erlassen.

Ein National Roaming erübrigt zudem den Aufbau paralleler Infrastrukturen verschiedener An­bieter und kann so dazu beitragen Ressourcen, Zeit und Geld einzusparen.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  1. Eine verlässliche Mobilfunkabdeckung muss sowohl im städtischen wie im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens der Standard sein.
  2. Mehrere Maßnahmen und Kooperationen haben den Mobilfunkausbau in den vergange­nen Jahren gefördert und vorangebracht. Trotz dessen besteht weiterhin Bedarf, die wei­ßen und grauen Flecken des Landes anzugehen und langfristig zu schließen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  1. den flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes in Nordrhein-Westfalen weiter vo­ranzutreiben, um überall möglichst unterbrechungsfreie Datenverbindungen und Sprachtelefonie zu ermöglichen.
  2. die Möglichkeit eines verbindlichen Roamings in Nordrhein-Westfalen zu prüfen, unter Berücksichtigung fairer Entgelte für die ausbauenden Unternehmen und unter Einbezie­hung aller relevanten Akteure.
  3. bei positivem Ergebnis dieser Prüfung eine Bundesratsinitiative für verbindliches Natio­nal Roaming zu starten.