Für Versorgungssicherheit, niedrige Strompreise, mehr Klimaschutz und Akzeptanz – Bessere Rahmenbedingungen für Windenergie in Nordrhein-Westfalen setzen

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag

Portrait Michael Röls

I. Ausgangslage

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine Preisexplosion für Energie in Deutschland und Europa ausgelöst. Darauf ist mit einer Erhöhung des Angebots und insbesondere einem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien zu reagieren. Diese machen uns nicht nur unabhängig von fossilen Energieimporten, sondern eine be­schleunigte und ambitionierte Energiewende ist der Schlüssel für die Transformation Nord­rhein-Westfalens zum klimaneutralen Industrieland und zur Einhaltung der Klimaschutzziele. Daher geht es in der aktuellen Krise darum, möglichst schnell möglichst viel erneuerbare Ka­pazität ans Netz zu bekommen und so unsere Energiesouveränität zu stärken. Zudem führt der Ausbau der Erneuerbaren Energien zu einem sinkenden Preisniveau und leistet im Ener­giesystem der Zukunft einen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Letztlich stellt der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren einen zentralen Beitrag für den Erhalt und die Zukunft des Industriestandorts Nordrhein-Westfalen sowie zu­kunftsfähiger, gut bezahlter Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land dar.

Die Notwendigkeit des Zubaus von erneuerbaren Stromkapazitäten ergibt sich allerdings nicht erst seit dieser Krise. Deutschland und Nordrhein-Westfalen haben sich ehrgeizige Ziele ge­setzt. Bis zum Jahr 2030 sollen laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 80 Prozent des pro­duzierten Stroms aus Erneuerbaren Energien kommen. Aufgrund der Elektrifizierung von An­wendungen in den Sektoren Wärme und Verkehr (Sektorkopplung) und eines prognostizierten zusätzlichen Strombedarfs in diesen Sektoren wird sich der Gesamtstrombedarf in Deutsch­land im Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt erhöhen.

Der Zubau von erneuerbaren Energie-Anlagen liegt im Interesse Deutschlands und Nordrhein-Westfalens und wurde folgerichtig durch den Bundesgesetzgeber als öffentliches Interesse definiert. In Stunden und Tagen, in denen viel Strom aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird, liegen die Börsenstrompreise für Strom deutlich unter den Preisen in Zeiten, in denen wenig Strom aus Erneuerbaren Energien produziert wird. Der Ausbau von Erneuerbaren Ener­gien hat daher volkswirtschaftliche Vorteile. Die Verfügbarkeit von regenerativ erzeugtem Strom ist mittlerweile ein Standort- und Wettbewerbsfaktor. Für große Unternehmen und Bran­chen sind bei Standortentscheidungen nicht nur Faktoren wie Steuer- und Abgabenlast, Ver­fügbarkeit von qualifizierten Arbeitsplätzen, Flächen, Verkehrsinfrastruktur, Nähe zu Kunden und Zulieferern, Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren und Demokratie relevant, sondern auch der Energiemix und die Verfügbarkeit von regenerativ erzeugtem Strom. Die Klima-schutzziele sind nur mit einem stark beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen. Insofern muss der Ausbau den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus seiner Klimaschutzentscheidung an staatliches Handeln genügen.

Wir setzen auf alle Erneuerbaren Energien, insbesondere aber im Wärmebereich unter ande­rem auf die Geothermie und im Stromsektor auf die Photovoltaik und die Windenergie. Für diese Bereiche werden wir in Nordrhein-Westfalen Ausbauoffensiven auflegen und den Zubau mit Nachdruck vorantreiben. Die Zukunftskoalition strebt an, dass Nordrhein-Westfalen Vor­reiter bei den installierten erneuerbaren Kapazitäten wird.

Eine der tragenden Säulen der Energiewende ist die Windenergie. Mit dem EEG 2023 hat der Bundesgesetzgeber dazu neue, ambitionierte Ziele beschlossen und in Form von Ausschrei­bungsvolumina hinterlegt. Schon im Jahr 2023 sollen insgesamt 12.840 Megawatt (MW) an installierter Leistung ausgeschrieben werden. Ab 2024 ist ein jährliches Ausschreibungsvolu­men von 10.000 MW vorgesehen.

Nordrhein-Westfalen hat sich vorgenommen, die Windenergie in den nächsten Jahren stark auszubauen. Unser Ziel sind 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in den nächsten fünf Jah­ren. Dies bedeutet eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus in unserem Land.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden derzeit ein Erlass zum Ausbau der Erneuerbaren Ener­gien und eine Planungshilfe für Kommunen sowie Entwicklerinnen und Entwickler durch die nordrhein-westfälische Landesregierung erarbeitet. Zudem hat die Landesregierung eine Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ eingesetzt, die Maßnahmen zum Abbau bestehender Hemmnisse beim Windenergieausbau umsetzen soll.

Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN legt mit diesem Antrag und einem parallel ein­gebrachten Gesetzentwurf ein umfangreiches Windenergieausbaupaket vor. Damit werden ei­nerseits gesetzliche Änderungen an der 1.000 Meter Abstandsregelung sowie andererseits eine Erweiterung der Flächenkulisse und akzeptanzsteigernde Maßnahmen vorgenommen, die die Landesregierung konzipieren und noch im Jahr 2023 umsetzen soll.

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat der Bund ein neues Instrumentarium für Flächenziele für die Windenergie in den Ländern und die Überführung des Planungssystems auf eine Positiv­planung geregelt. Das Wind-an-Land-Gesetz hat zudem Auswirkungen auf die gesetzlichen pauschalen Mindestabstände in Nordrhein-Westfalen. Der Bund gibt vor, dass zukünftig in „Windenergiegebieten“, was unter anderem rechtswirksame Windenergie-Konzentrationszo­nen betrifft, der pauschale 1.000-Meter-Abstand nicht mehr zur Anwendung kommen darf. Diese Vorgabe wird durch den Landesgesetzgeber bis spätestens Ende Mai 2023 umgesetzt. Für Einzelanlagen außerhalb von „Windenergiegebieten“ bleibt zunächst der pauschale Min­destabstand in Nordrhein-Westfalen erhalten. Sobald die Positivplanung greift und die neuen Windenergieausbaugebiete in Nordrhein-Westfalen durch Landes- und Regionalplanung aus­gewiesen sind, sind neue Windenergieanlagen nur noch auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Zugleich wird der pauschale Mindestabstand gestrichen. Die Landesregierung hat bereits mit den Regionen den Schulterschluss gesucht und die Verständigung erreicht, dass die Änderungsverfahren der Regionalpläne weitgehend parallel zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans stattfinden sollen.

Planungsrechtlich wird sichergestellt, dass auch die Kommunen, die über keine wirksame Flä-chennutzungsplanung verfügen, die Wahl der Standorte für die Errichtung neuer Anlagen gleichwohl übergangsweise bis zur wirksamen Festsetzung von Windenergieausbaugebieten steuern können. Dabei kommen Instrumente im Sinne der Ermöglichung von Windenergie in Betracht.

Die regierungstragenden Fraktionen haben bereits einen Gesetzentwurf in den Landtag ein­gebracht, der zum einen die pauschalen Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanla­gen und Wohnbebauung im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbu­ches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) im Fall des so genannten „Repowerings“ (§ 16b BImschG) entfallen lässt sowie zum anderen regelt, dass die Mindestabstände entspre­chend des Wind-an-Land-Gesetzes auf Windenergiegebiete keine Anwendung finden.

Das Windenergieausbaupaket beinhaltet ferner Maßnahmen, die auf eine Erweiterung der Flä­chenkulisse für die Windenergie abzielen. So sollen Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie entlang von Verkehrswegen ermöglicht werden. Es soll zudem eine Bundesratsinitiative gestartet werden, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dahingehend zu ändern, das Regel-Ausnahmeverhältnis für Gewerbe- und Industriegebiete umzukehren: Windenergieanlagen sollen hier künftig regelmäßig und nicht nur ausnahmsweise zulässig sein, weil ihre Errichtung gerade dort besonders sinnvoll sein kann. Ferner ist zu prüfen, ob die Abstände zu Flugplätzen und Flughäfen sowie seismographischen Stationen zu verändern sind. Auch sollen forstliche Kalamitätsflächen und Nadelwaldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen geöffnet werden. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit die bestehende Regelung zu „Wind im Wald“ im Landesentwicklungsplan kurzfristig durch einen Anwendungserlass dahingehend angepasst werden kann.

Mit einer Vergabeoffensive für Windenergieanlagen auf landeseigenen Flächen geht die Zu­kunftskoalition als Vorbild voran und nimmt dabei besondere Rücksicht auf lokale Initiativen bspw. aus Kommunen, Bürgerschaft und/oder lokaler Wirtschaft.

Wir nutzen die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts im Sinne des Ausbaus der Wind­energie. Zudem begrüßen wir, dass Nordrhein-Westfalen sich als Pilotbundesland zur Verfü­gung stellt, wenn es um die neuen europarechtlichen Möglichkeiten zur vermehrten Öffnung bestimmter Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen geht (so genannte „Go-To-Areas“.) Unser Bundesland leistet damit wichtige Pionierarbeit zur Beschleunigung von Ge­nehmigungsverfahren.

Des Weiteren hat der Bund zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten des Windenergiezubaus für Kommunen geregelt. Ab dem 01. Februar 2023 gelten die neuen Regelungen im BauGB zur isolierten Positivplanung und der positiven Vorwirkung von Planentwürfen. Durch zusätzliche Ausweisungen im Rahmen der isolierten Positivplanungen können Planungen zu Konzentra­tionszonen nicht mehr ohne weiteres in Zweifel gezogen werden. Die Landesregierung soll die Kommunen über diese Neuregelungen umfassend informieren und bei der konsequenten Nut­zung der neuen Instrumente unterstützen, um in der Zwischenzeit bis zur Ausweisung der Windenergiegebiete über die Regionalplanung zusätzliche Flächen auf kommunaler Ebene bereitzustellen.

Wenn der Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen nicht auf große Akzeptanz in der Bevölkerung stößt, sind die ambitionierten Ziele nur schwer in der gewünschten Geschwindig­keit zu erreichen. Akzeptanz gelingt besonders dann, wenn Windenergieanlagen im Land in ausreichendem Maß bei Rücksichtnahme auf Besiedelungsdichte und Windhöffigkeit räumlich gerecht verteilt sind. Das heißt insbesondere, dass sich der Ausbau nicht auf einzelne oder wenige Regionen konzentrieren darf, während andere Regionen grundsätzlich frei von Wind­energieanlagen bleiben. Hierauf ist im Rahmen der Landes- und Regionalplanung zu achten. Oftmals stoßen große Windparks mit mehreren Anlagen auf größere Akzeptanz als viele vereinzelt stehende Anlagen. Auch dies findet im Rahmen der anstehenden Planung Berück­sichtigung.

Erfahrungen haben gezeigt, dass die Menschen an der Energiewende beteiligt werden wollen und neuen Anlagen offener gegenüber stehen, wenn sie einen direkten Nutzen für sich erken­nen. Daher möchten wir Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger durch ein Bürgerenergie-gesetz unmittelbar finanziell am Erlös der Anlagen beteiligen und kurzfristig einen Anreiz ge­ben, Windenergieprojekte vor Ort zu planen und umzusetzen. Dafür wird die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN die Projektträger, die Windenergieanlagen errichten, verpflichten, für neue Windparks eine haftungsbeschränkende Gesellschaft zu gründen und Anteile von min­destens 20 Prozent dieser Gesellschaft den Anwohnerinnen und Anwohnern und Kommunen im näheren Umkreis anzubieten. Wir werden deshalb noch im Jahr 2023 ein Gesetz schaffen, nach dem die Träger von Vorhaben, bei denen Energie mittels neuer oder „repowerter“ Anla­gen gewonnen wird, den Anwohnerinnen und Anwohner und der Kommune obligatorisch er­möglichen, sich an den Anlagen und somit auch den Erträgen aus dem Verkauf dieser Energie wirtschaftlich zu beteiligen.

Eine frühzeitige Einführung einer Beteiligungsmöglichkeit ergibt sich auch aus der Initiative der EU-Kommission per Rechtsverordnung, zeitlich befristet für ein Jahr das Repowering von Windenergieanlagen deutlich zu erleichtern und die Genehmigungsfrist auf maximal sechs Monate zu verkürzen. Die Zukunftskoalition begrüßt dieses Ansinnen ausdrücklich. Das Land unterstützt, beispielsweise durch Leitfäden für regionale Beteiligung, die Akzeptanz der Wind­energie vor Ort. Ein wichtiger Aspekt für die Akzeptanz ist die frühe und transparente Öffent­lichkeitsbeteiligung. Hier sollte die Landesregierung auf einheitliche Verfahrensweisen hinwir­ken. Mit der NRW.BANK wird in der zweiten Jahrehälfte 2023 ein Bürgerenergiefonds aufge­legt, der gezielt Windenergieprojekte von Bürgerinnen und Bürgern bei der Projektentwicklung durch Risikokapital unterstützt. So können noch mehr Menschen ihre eigenen Energiewende-und Klimaschutzprojekte umsetzen.

Um Kommunen Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten und gleichzeitig Anreize für den Aus­bau der Erneuerbaren Energien zu setzen, prüfen wir, inwiefern Flächen für Erneuerbare Ener­gien ganz oder teilweise nicht auf die Neuinanspruchnahme der Natur-, Siedlungs- und Ver­kehrsflächen angerechnet werden und wie Städte und Gemeinden, die infolge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben, zu­künftig zusätzliche Flächenkontingente für ihre Entwicklung erhalten. Wir werden das Ergebnis der Prüfung im Landesentwicklungsplan umsetzen. Darüber hinaus ist das Ziel der Zukunfts­koalition, dass keine Flächenbedarfe für den naturschutzrechtlichen Ausgleich für den Ausbau Erneuerbaren Energien mehr entstehen – vielmehr ist vorrangig ein Ausgleich in Geld für Na­tur- und Artenschutz vorzusehen.

Eine weitere akzeptanzsteigernde Maßnahme ist die Verhinderung von Abregelung von Wind­energieanlagen und die produktive Nutzung des Überschussstroms. Bei hoher Windstromer­zeugung kann es zu Netzengpässen in bestimmten Regionen kommen. Damit verhindert wird, dass diese Windenergieanlagen abgeregelt werden müssen und der erneuerbar erzeugte Strom nicht verwertet werden kann, bedarf es eines Förderprogramms für eine ortsnahe Was­serstoff-Erzeugung aus Windstrom. Mit dem Überschussstrom kann dann netzdienlich grüner Wasserstoff erzeugt werden, was vor Ort akzeptanzsteigernd wirkt. Dabei sollen neue bun­desrechtliche Regelungen zur vereinfachten Genehmigung von Elektrolyseuren im Außenbe­reich vollständig ausgeschöpft werden können.

Zeitgleich zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien braucht es eine Netzaus-bauoffensive in Nordrhein-Westfalen, damit Netzengpässe auch zukünftig vermieden werden können und der regenerativ erzeugte Strom zu den industriellen Lastzentren in unserem Land transportiert werden kann.

Für Versorgungssicherheit, niedrige Strompreise, mehr Klimaschutz und Akzeptanz wird die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN bessere Rahmenbedingungen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen setzen und ambitioniert vorantreiben. Deshalb werden parallel zu den gesetzlichen Änderungen am BauGB-AG NRW zusätzliche Maßnahmen zur erweiterten Flä­chenbereitstellung, neuer Steuerungsmöglichkeiten und Akzeptanzsteigerung beauftragt und durch die Landesregierung mit einer ambitionierten Umsetzung vorsehen.

II. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, zwecks Beschleunigung des Ausbaus von Wind­energieanlagen

  • Leitfäden für regionale Beteiligung, die auf eine frühzeitige und transparente Öffentlich­keitsbeteiligung abzielen, zu entwickeln und damit die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen. Es ist dabei auf eine einheitliche Anwendung hinzuwirken.
  • gemeinsam mit der NRW.BANK einen Bürgerenergiefonds aufzulegen, der gezielt Wind-energieprojekte von Bürgerinnen und Bürgern bei der Projektentwicklung durch Risiko­kapital unterstützt.
  • planungsrechtlich sicherzustellen, dass auch die Kommunen, die über keine wirksame Flächennutzungsplanung verfügen, die Wahl der Standorte für die Errichtung neuer An­lagen gleichwohl übergangsweise bis zur wirksamen Festsetzung von Windenergieaus-baugebieten steuern können. Dabei sind Instrumente im Sinne der Ermöglichung von Windenergie in den Blick zu nehmen.
  • im Landesentwicklungsplan eine gerechte Verteilung des Windenergieausbaus zwi­schen allen Planungsregionen zu gewährleisten.
  • einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Errichtung und der Betrieb von Windenergiean­lagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie entlang von Verkehrswegen ermöglicht bzw. vereinfacht werden kann. In diesem Kontext ist eine Bundesratsinitiative vorzuse­hen, die BauNVO dahingehend zu ändern, das Regel-Ausnahmeverhältnis für die Zu­lässigkeit von Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten umzukehren. Ferner ist zu prüfen, ob die Abstände zu Flugplätzen und Flughäfen sowie seismogra­phischen Stationen zu verändern sind.
  • eine geeignete Regelung zu schaffen, die die Errichtung von Windenergieanlagen auf forstlichen Kalamitätsflächen und Nadelwaldflächen ermöglicht.
  • eine Vergabeoffensive für Windenergieanlagen auf landeseigenen Flächen zu starten, die besondere Rücksicht auf lokale Initiativen bspw. aus Kommunen, Bürgerschaft und/oder lokale Wirtschaft nimmt.
  • sich beim Bund dafür einzusetzen, dass bundeseigene Flächen in Nordrhein-Westfalen unter voller Nutzung der dort gegebenen Potentiale schneller für Windenergieprojekte zur Verfügung gestellt werden.
  • über die neuen kommunalen Steuerungsmöglichkeiten durch die Instrumente der isolier­ten Positivplanung und der positiven Vorwirkung von Planentwürfen die Kommunen um­fassend zu informieren und diese bei der konsequenten Nutzung der Instrumente zu unterstützen.
  • zu prüfen, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht auf die Neu­inanspruchnahme der Natur-, Siedlungs- und Verkehrsflächen angerechnet werden und wie Städte und Gemeinden, die infolge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben, zukünftig zusätzliche Flächen­kontingente oder andere geeignete Unterstützung für ihre Entwicklung erhalten. Das Er­gebnis der Prüfung ist im Landesentwicklungsplan umzusetzen und darauf hinzuwirken, dass keine Flächenbedarfe für den naturschutzrechtlichen Ausgleich für den Ausbau der Erneuerbaren Energien mehr entstehen – vielmehr ist vorrangig ein Ausgleich in Geld für Natur- und Artenschutz vorzusehen.
  • zu prüfen, ob ein Förderprogramm für ortsnahe Erzeugung von Wasserstoff aus Wind­strom (Elektrolyseure) zur Steigerung der Investitionsbereitschaft sinnvoll ist. Dabei soll­ten neue bundesrechtliche Regelungen zur vereinfachten Genehmigung von Elektrolyseuren im Außenbereich vollständig ausgeschöpft werden können.
  • zeitgleich zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien eine Netzausbauof-fensive für Nordrhein-Westfalen zu starten.