Flexibilität und Attraktivität der Justiz als Arbeitgeberin stärken. Mobiles Arbeiten weiter fördern.

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

I. Ausgangslage

Ein Schwerpunkt der Zukunftskoalition von CDU und GRÜNE im Bereich der Justiz ist es, diese mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten und -bedingungen für alle Justizan­gehörigen auszustatten. Eine Voraussetzung dafür ist der Ausbau von Homeoffice-Möglich­keiten.

In einer modernen, digitalen und flexiblen Arbeitswelt muss mobiles Arbeiten eine feste Option des Arbeitsalltags sein. Dies gilt auch für die Justiz als Arbeitgeberin. Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass auch die Beschäftigten der Justiz viele berufliche Tätigkeiten mit Hilfe von mobilen Endgeräten ortsunabhängig erbringen können, ohne dadurch den ana­logen Zugang zu den Gerichten einzuschränken.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ist das mobile Arbeiten oftmals bereits fester Bestandteil. Sofern es die berufliche Tätigkeit ermöglicht, sollten Behördenleiterinnen und Be­hördenleiter die Beschäftigten aktiv bei dem Wunsch nach Umsetzung unterstützen.

Durch das weitere Fördern von mobilem Arbeiten in der Justiz wird nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gesteigert, sondern es werden auch die Pendelzeiten reduziert und die Umwelt dadurch entlastet. Ein breites Angebot des mobilen Arbeitens erhöht schließlich die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeberin, sodass sie besser mit der Wirtschaft konkurrieren kann.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,

–        dass in einer modernen, digitalen und flexiblen Arbeitswelt mobiles Arbeiten eine feste Option des Arbeitsalltags in der Justiz sein soll,

–        dass die Justiz nur mit Arbeitgebern der freien Wirtschaft konkurrieren kann, wenn mo­dernen Arbeitsbedingungen geschaffen werden,

–        dass Mittelbehörden sowie Behördenleiterinnen und Behördenleiter ihre Beschäftigten aktiv bei der Umsetzung unterstützen sollen und bestehende bürokratische Hürden weg­fallen sollen.