Junge Volljuristinnen und Volljuristen für die Justiz begeistern: Neues Rahmenkonzept für den richterlichen und staatsanwaltlichen Probedienst

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

I. Ausgangslage

Der demographische Wandel stellt auch die Justiz als Arbeitgeberin vor eine große Heraus­forderung. Die Anzahl der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staats­anwälte, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand treten, steigt. Zahlreiche junge Juris­tinnen und Juristen müssen für die Justiz geworben und in den richterlichen bzw. staatsan­waltlichen Dienst eingeführt werden.

Um weiterhin die klügsten Köpfe des Landes gewinnen zu können, soll der Berufseinstieg noch attraktiver ausgestaltet werden. Die Ausgestaltung des Probedienstes ist in der aktuellen Lage für die Nachwuchsjuristinnen und -juristen selbst und für die Justiz wichtiger denn je. In den vergangenen Jahren ist in den verschiedenen Geschäftsbereichen der Justiz schon viel ge­schehen, um den Berufseinstieg zu erleichtern und den Interessen der Proberichterinnen und -richtern gerecht zu werden. Dabei müssen die Belange des jeweiligen Gerichts bzw. der je­weiligen Staatsanwaltschaft und eine funktionierende Rechtspflege stets oberste Priorität sein.

Die Ausgestaltung des Probedienstes in den einzelnen Gerichtsbarkeiten und der Staatsan­waltschaft sollte geprüft und noch weiter fortentwickelt werden. Dabei sind insbesondere fol­gende Aspekte zu betrachten:

  • gute Kommunikation zwischen der Gerichtsleitung, den gewählten unabhängigen Präsi­dien, den Leitungen der Staatsanwaltschaften und den Proberichterinnen und -richtern bei der Planung der dienstlichen Verwendung (Dezernatswechsel, Rotation, etc.)
  • Evaluierung des Zeitpunkts, Umfangs uns Inhalts der strukturierten Einführungsfortbil­dungen
  • Informationsangebote im Rahmen des Onboarding
  • Ausweitung von Mentorinnen- und Mentorenprogrammen
  • Regelmäßige Feedback- und Perspektivengespräche mit den Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf Probe neben den Beurteilungsgesprä­chen.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest, dass der Ausgestaltung des richterlichen und staatsanwaltlichen Pro­bedienstes ein hoher Stellenwert zukommt, um langfristig noch mehr qualifizierte Volljuristin­nen und Volljuristen für die Justiz begeistern und die Leistungsfähigkeit der Justiz durch qua­lifizierte, motivierte und gut eingearbeitete Kräfte aufrecht erhalten zu können.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, unter Einbindung der Praxis und der Betroffenen ein Rahmenkonzept für den richterlichen und staatsanwaltlichen Probedienst zu erarbeiten, um den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Beruf für junge Volljuristinnen und Volljuris­ten attraktiver zu machen und ihnen einen guten Start in den Beruf zu bieten.