Vernetzung aller Mobilitätsformen durch Mobilstationen fördern

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Laura Postma

I. Ausgangslage

Zukunftsfähige Mobilitätskonzepte sind sowohl für den städtischen als auch für den ländlichen Raum wichtig für die Menschen und die Wirtschaft vor Ort. Eine besondere Rolle spielt dabei die enge Verknüpfung von Mobilitätsangeboten. Mobilstationen können hierzu einen erhebli­chen Teil beitragen, denn sie verknüpfen verschiedene Verkehrsmittel an einem Ort und er­möglichen es, flexibel zwischen dem ÖPNV, Fahrrad, Pkw, CarSharing und anderen Angebo­ten zu wählen oder zu wechseln. Dabei lässt sich zwischen Mobilstationen konzeptuell unter­scheiden: So sind in diesem Zusammenhang wohnortnahe Mobilstationen (Quartiers-Hubs), ÖPNV-nahe Mobilstationen (häufig in der Nähe von Bahnhöfen und ÖPNV-Knotenpunkten), arbeitgebernahe Mobilstationen sowie Mobilstationen an viel besuchten Orten (z. B. Super­märkte, Veranstaltungsorte oder Freizeitorte) zu nennen. Um nicht allein auf das eigene Kraft­fahrzeug angewiesen zu sein, stellen beispielweise Quartiers-Mobilstationen den Menschen zu Beginn der Wegekette, an ihren Wohnorten, eine Vielfalt alternativer Verkehrsmittel zur Verfügung und erleichtern Umstiege.

Durch das Angebot an den Mobilstationen können Nutzerinnen und Nutzer flexibler unterwegs sein, da ihnen verschiedene Verkehrsmittel zur Verfügung stehen und damit den unterschied­lichen Mobilitätsbedürfnissen Rechnung getragen wird. Mobilstationen sind Start-, Ziel- und Umstiegspunkte mit der Verknüpfung von mindestens zwei unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus sind sie Orte der Begegnung und sollten eine entsprechende Aufenthaltsqua­lität bieten, damit Menschen sie gerne nutzen.

Um Mobilstationen verstärkt zu fördern, hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die Richtlinie zur „Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements“ (FöRi-MM) novelliert. Zu den von ihr adressierten Förderobjekten gehört die Errichtung von Mobilstationen in Quartieren, gleichfalls aber auch der Ausbau bestehender ÖPNV-Mobilstationen. Gefördert werden in diesem Kontext namentlich Ausstattungselemente an Mobilstationen, die nicht über die ÖPNV-Mittel der Zweckverbände abgedeckt werden. Die Novelle der Richtlinie ermöglicht neu und konkret, Car-, Bike- und E-Tretroller-Sharing als wichtiges zusätzliches Angebot an einer Mobilstation zu fördern.

Zudem unterstützt das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ Kommunen, die Mobilstationen errichten wollen Die Koordinierungsstellen des „Zukunftsnetz[es] Mobilität NRW“ sind bei den SPNV-Zweckverbänden angesiedelt und gewährleisten die Beratung in jeder Realisierungsphase von Mobilstationen. Zu den Leistungen gehören namentlich die Planung, die Ausschreibung und sowie die Umsetzung.

Die Errichtung und der Betrieb von Mobilstationen sind Querschnittsaufgaben. Beteiligt sind jeweilig die Zweckverbände go.Rheinland, NWL und VRR als Aufgabenträger des Schienen­personennahverkehrs sowie die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Öffent­lichen Personennahverkehrs sowie weitere Akteure wie Verkehrsunternehmen oder Sharing-Anbieter.

Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Vernetzung von ÖPNV, Fahrrad, Car-Sharing und weiteren Angeboten bedarfsgerechter und effektiver zu gestalten: mit der Förderung von mindestens 1.000 zusätzlichen Mobilstationen als zentralem Instrument. Sie sind für uns ein Beitrag, um Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land flexible, klimaschonende und bedarfsgerechte Mobilität durch Zugang zu verschiedenen Verkehrsmitteln zu ermöglichen.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest

  • Mobilstationen sind wichtige Bestandteile moderner Mobilität, indem sie unterschiedliche Mobilitätsangebote räumlich bündeln, logistisch verknüpfen und damit einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger und die lokale Umgebung schaffen.
  • Mobilstationen tragen zum Klimaschutz bei, indem sie vorrangig verschiedene klima­schonende Verkehrsträger anbieten, entsprechen den sich veränderten bzw. sich ver­ändernden Mobilitätsbedürfnissen und sind im Strukturwandel Erfolgsfaktor für regionale Entwicklung und Erschließung.
  • Durch die flexible Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsträger sind Menschen in ihrer Mobilitätsform immer weniger auf nur ein einziges Verkehrsmittel festgelegt, um ihre Ziele zu erreichen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die Vernetzung aller Verkehrsträger in Nordrhein-Westfalen weiter zu intensivieren und neue Chancen von Informationsmanagement und Digitalisierung konsequent in die Re­alisierungsprozesse einzuarbeiten. Die Städte und Gemeinden sind gezielt dabei zu un­terstützen, geeignete Flächen für Mobilstationen zu ermitteln und zu entwickeln, in ver­dichteten urbanen Lagen ebenso wie an nachfrage starken Mobilitätsachsen in ländli­chen Räumen.
  • sich beim Bund und der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass die Errichtung von Mobilstationen an Bahnhöfen und Haltepunkten stärker unterstützt wird und dafür u. a. auch verstärkt Flächen zur Nutzung bereitgestellt werden.
  • die Städte und Gemeinden dafür zu sensibilisieren, dass insbesondere bei der Entwick­lung und Errichtung von neuen (Wohn-) Quartieren die Mobilstationen von Anfang an mitgeplant werden.
  • zu prüfen, wie die Förderung von Bau- und Betrieb der Mobilstationen vereinfacht wer­den kann, gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen Förderzugänge und eventuell unterschiedliche Antragstellende einzelner Mobilstations-Elemente.
  • die Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Generationen und Lebenslagen attraktiv sind: mit entsprechend differenzierten Informationen und möglichst vereinheitlichten nut­zerfreundlichen Anwendungen sowie einer baulichen Gestaltung, die Sicherheit bietet, barrierefrei zugänglich ist und Zugangshemmnisse maximal reduziert.
  • zu prüfen, ob im Sinne des Klimaschutzes Mobilstationen, die mit Strom aus Erneuerba­ren Energien versorgt werden und Car-Sharing mit Elektrofahrzeugen anbieten bevor­zugt gefördert werden können.