Mehr Prüferinnen im juristischen Staatsexamen

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

I. Ausgangslage

Die Notengebung in der mündlichen Examensprüfung wird beeinflusst durch die Zusammen­setzung der Kommission. Das hat eine im Jahre 2018 vom Ministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie zum Thema „Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristi­scher Staatsexamen“ ergeben.

Danach fallen die durchschnittlichen Benotungen von Frauen etwa 2,4 Prozent schlechter aus als für Männer im Vergleich zu den anonymen, schriftlichen Prüfungen (1,9 Prozent). Bei den mündlichen Prüfungsteilen besteht – selbst nach Kontrolle für die Vornoten aus den schriftli­chen Teilen (und/oder Kontrolle für die Noten aus dem ersten Examen) – ein statistisch signi­fikanter Unterschied in der Benotung zwischen Frauen und Männern: Vergleicht man zwei „gleich gute“ Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare – gemessen anhand einer identi­schen Note im schriftlichen Prüfungsteil des zweiten Examens – so erzielt die Frau durch­schnittlich eine um etwa 0,2 Notenpunkte schlechtere Note in den mündlichen Prüfungsteilen.

Dies gilt nach der Studie umso mehr, wenn die Prüfungskommission ausschließlich männlich besetzt ist. Wenn Frauen mitprüfen, verschwindet zumindest der Geschlechterunterschied in der mündlichen Prüfung.

Aus diesem Grund haben sich CDU und GRÜNE in ihrem Zukunftsvertrag darauf verständigt, die Prüfungskommissionen in den mündlichen Prüfungen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten juristischen Staatsprüfung mit mindestens einer weiblichen Prüferin zu besetzen.

Das Ministerium der Justiz hat bereits Anstrengungen unternommen, den Anteil an Frauen in den Prüfungskommissionen zu erhöhen. Im Jahr 2021 war im Zweiten Staatsexamen in rund 54 Prozent der Fälle mindestens eine Frau in der Prüfungskommission. Um unterschiedliche Behandlungen bei der Benotung zwischen Frauen und Männern im juristischen Staatsexamen vorzubeugen, sollte aus Sicht der Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN jede Prüfungs­kommission mit mindestens einer Frau besetzt werden.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,

  • dass Unterschiede zwischen Männern und Frauen in der Benotung der juristischen Staatsprüfung besonders gravierend sind, weil die Staatsexamensnote – anders als bei anderen Studiengängen – von zentraler Bedeutung für das spätere Berufsleben und et­waige Karrieremöglichkeiten ist. Die Note entscheidet maßgeblich über den Zugang zu bestimmten Berufsfeldern. So hängt der Erfolg einer Bewerbung etwa in der Justiz und den Ministerien fast ausschließlich von den Staatsexamensnoten ab,
  • dass Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei der Benotung im juristischen Staatsexamen vermieden werden können, wenn jede Prüfungskommission mit mindes­tens einer Frau besetzt wird.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • für die Gewinnung von mehr Prüferinnen aus der Justiz, den Ministerien und der Berufs­praxis zu werben,
  • zukünftig jede Prüfungskommission der juristischen Staatsexamen möglichst mit min­destens einer Frau zu besetzen.