Kriminalitätsschwerpunkte bekämpfen – Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ ausweiten

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Dagmar Hanses

I. Ausgangslage

Das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ ist ein Konzept der nordrhein-westfälischen Justiz, das seit einigen Jahren in verschiedenen Städten und Orten des Landes erfolgreich gelebt wird. So gibt es in den folgenden Kommunen, in denen örtliche Kriminalitätsschwerpunkte bestehen zur konzentrierten Strafverfolgung bereits heute sogenannte Staatsanwälte vor Ort: Duisburg, Wuppertal, Essen, Jülich, Remscheid.

Die örtlich konzentrierte Zuständigkeit schafft bei den Staatsanwaltschaften Kenntnis und Ver­ständnis für die spezifischen Herausforderungen in Bereichen, die verstärkt von Kriminalität oder Kriminalitätsphänomenen betroffen sind, und ermöglicht so eine nachhaltige Kriminali­tätsbekämpfung. Die einheitliche Zuständigkeit ermöglicht dabei eine zielgerichtete Strafver­folgung.

Das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ ist durch eine enge behördenübergreifende Vernetzung von (Sicherheits-)Behörden auf lokaler Ebene gekennzeichnet. Insbesondere der Polizei und den kommunalen Behörden steht eine feste örtliche Ansprechperson in der Staatsanwaltschaft zur Verfügung. Damit bekommt die Strafverfolgung sozusagen ein Gesicht. Der Rechtsstaat wird für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort greifbar. Entgegen der üblichen Geschäftsverteilung nach Buchstaben oder Turnus wird die Zuständigkeit örtlich abgegrenzt und auf ein bestimm­tes Gebiet konzentriert. Dies ermöglicht den Aufbau einer lokalen Expertise, nicht nur bei den Staatsanwaltschaften, sondern durch eine intensive, persönliche Zusammenarbeit auch der weiteren beteiligten Behörden. Dabei werden sowohl örtliche als auch kriminologische Um­stände in den Blick genommen, um Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Der behördenüber­greifende Austausch ermöglicht idealerweise auch außerstrafrechtliche Maßnahmen der wei­teren beteiligten Behörden, die repressiv wie präventiv zur Kriminalitätsverhütung beitragen.

Ebenso stärkt die enge Zusammenarbeit das Verständnis für die sozialräumlichen Gegeben­heiten und ermöglicht dadurch entsprechende Maßnahmen, die Kriminalität schon im Entste­hen verhindert.

In der Stadt oder auf dem Land, wo örtlich begrenzte Bereiche in besonderer Weise von Kri­minalität oder bestimmten Kriminalitätsphänomenen betroffen sind, ist das Projekt „Staatsan­walt vor Ort“ eine sinnvolle Ergänzung der lokalen Sicherheitslandschaft. Auch im Bereich der Jugendkriminalität haben wir in Nordrhein-Westfalen gute Erfahrungen mit örtlicher

Zuständigkeit gemacht. Im Übrigen haben sich die örtlichen oder deliktspezifischen Zustän­digkeiten und die besonderen Zuständigkeiten von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Zentralstellen bewährt. Beispielhaft für solche örtlich begrenzten Bereiche ist die Düsseldorfer Altstadt. Dort gibt es immer wieder Straftaten mit körperlicher Gewalt, Messern und sonstigen Waffen, Alkohol und anderen Drogen sowie sexuelle Übergriffe und Eigentumsdelikte.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • dass sich das nordrhein-westfälische Konzept „Staatsanwalt vor Ort“ bewährt hat;
  • dass der Einsatz zu einer gezielten und nachhaltigen Kriminalitätsbekämpfung beitragen kann und in der Praxis positive Erfahrungen gesammelt wurden.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • das Konzept „Staatsanwalt vor Ort“ auf weitere Orte unter Berücksichtigung der aktuel­len Kriminalitätsentwicklung auszuweiten;
  • die Kooperation der Staatsanwaltschaften mit Polizei und Kommunen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung in den gesetzlichen Grenzen auch über das genannte Konzept hinaus zu fördern und zu unterstützen.