Kompetenzzentren Frau und Beruf – erhalten und weiterentwickeln

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Ilayda Bostancieri_klein

I. Ausgangslage

Das Potenzial gut ausgebildeter Frauen ist ein wertvoller Wirtschaftsfaktor für den Erfolg und die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Nur wer für sein Unternehmen Frauen und Männer gleichermaßen im Blick hat, kann von der Innovations- und Leistungskraft beider Geschlechter profitieren und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Angesichts des demografischen Wandels ist es wichtig, Unternehmen bei der Entwicklung ge­zielter Strategien zu unterstützen, um mehr Frauen als qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und im Unternehmen zu halten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird es immer wichtiger, sich im Wettbewerb als attraktive Arbeitgeberin oder attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Gleichzeitig ist es für sie meist aufwändiger als für Großunter­nehmen, passgenaue frauenfördernde PersonaIkonzepte zu entwickeln.

Die aktuell 15 Kompetenzzentren Frau und Beruf sind in allen Regionen des Landes Nord­rhein-Westfalen kompetent ansprechbar, wenn es für KMU darum geht, Frauen als Fachkräfte zu finden, zu halten und langfristig zu binden.

Die Kompetenzzentren unterstützen die Unternehmen dabei, eine frauen- und familienför­dernde Unternehmenskultur zu etablieren. Sie besitzen besondere Expertise für frauenför­dernde Maßnahmen in den Bereichen der Ausbildung, Einstellung, beruflichen Entwicklung und Aufstieg, individuelle Arbeitszeiten und nicht zuletzt auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Sorgearbeit.

Sie beraten KMU außerdem bzgl. der Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Ausbildung und Gewinnung von Frauen, der Möglichkeiten zur Förderung von weiblichen Führungskräften mit Blick auf eine Unternehmenskultur, die es Frauen ermöglicht, sich bestmöglich für das jeweilige Unternehmen einzubringen.

Die Kompetenzzentren bringen die frauenspezifische Fachexpertise mit, sind vor Ort gut ver­netzt und arbeiten eng mit den Partnerinnen und Partnern aus der Wirtschaft zusammen. Da­bei sollen sie in der Förderung auch jene Frauen in den Blick nehmen, die sich in besonderen Berufsabschnitten und Lebenslagen befinden.

Ein besonderes Potenzial für den Arbeitsmarkt liegt bei Frauen mit internationaler Familienge­schichte, Frauen mit Behinderungen und Frauen im fortgeschrittenen Alter mit großer Berufs­erfahrung, ebenso bei (Start-up-) Gründerinnen, Frauen, die eine Unternehmensnachfolge an­streben und Frauen in Tech-/MINT-Berufen. Sie alle sollten von der Arbeit der Kompetenzzen­tren profitieren.

Deshalb ist es der Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN ein Anliegen, die Kompetenzzen­tren dahingehend weiterzuentwickeln und ihre Handlungsfelder anzupassen, sodass sie auch diesen Zielgruppen kompetente Angebote machen und die KMU auf diese Weise gezielt un­terstützen können.

Der Abschlussbericht über die Förderphase 2018 bis 2022 hat außerdem gezeigt, dass Mentoringprogramme grundsätzlich gut geeignet sind, sowohl für die Mentees als auch die Men­torinnen und Mentoren, wenn es um die Nachwuchsgewinnung von Führungskräften oder die Förderung von Frauen geht.

Die Kompetenzzentren haben sich erfolgreich auf die Corona-Pandemie und die damit ver­bundenen Herausforderungen eingestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass digitale Angebote eine wichtige Möglichkeit sind, um Frauen und KMU ortsunabhängig zu erreichen. Auch für die Kompetenzzentren selbst ist es wichtig, im gemeinsamen Austausch zu bleiben und bspw. Best-Practice-Beispiele oder Handlungsempfehlungen miteinander zu teilen. Daher sollen zu­künftig, ergänzend zum Beratungsangebot vor Ort, weiterhin digitale Angebote sowohl für die Beraterinnen als auch die zu Beratenden niedrigschwelliger erreichbar gemacht werden.

Eine weitere Erkenntnis aus der Pandemie ist, dass Flexibilität wichtig ist, um sich unvorher­gesehenen Bedingungen innerhalb der Handlungsfelder anpassen zu können. Die Meilen-steinplanung der Kompetenzzentren soll daher um flexible Elemente ergänzt werden.

Damit die Kompetenzzentren auf den von ihnen gewonnenen Erkenntnissen und Netzwerken aufbauen und nachhaltig gegen den Fachkräftemangel in Nordrhein-Westfalen wirken können, ist es wichtig sie zu erhalten und weiterzuentwickeln.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest, dass

  • Frauen, insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels, ihr Potenzial gleichberechtigt ins Berufsleben einbringen können müssen.
  • für viele Frauen vom Beginn der Ausbildung, der Weiterentwicklung im Beruf bis zum Wiedereinstieg in den Beruf zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen sind, da die Erwerbsbiografien vieler Frauen durch Care-Arbeit geprägt werden, die die berufliche Entwicklung stark beeinflusst.
  • Frauen, die weiteren, besonderen Herausforderungen im Arbeitsleben begegnen, so­wohl als abhängig Beschäftigte oder auch als Selbständige, als Zielgruppe stärker in den Fokus genommen werden müssen.
  • es differenzierte Maßnahmen braucht, um dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegen­zuwirken und die Arbeit und Expertise der Kompetenzzentren Frau und Beruf einen wich­tigen Beitrag hierzu leisten kann.
  • die Kompetenzzentren eine wichtige Scharnierfunktion für die Personalbildung und -entwicklung haben können, ebenso wie beim Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, im Rahmen vorhandener Mittel

  • die Kompetenzzentren Frau und Beruf bedarfsgerecht und langfristig weiterzuentwi­ckeln.
  • die bisherigen Handlungsfelder der Kompetenzzentren anzupassen, sodass Unterneh­men auch dabei unterstützt werden, die Potenziale von Frauen bereits in der Ausbildung zu erkennen und zu fördern, für Frauen mit internationaler Familiengeschichte Arbeits­möglichkeiten zu erschließen, Frauen mit Behinderungen adäquate Arbeitsplätze zu bie­ten und Frauen im fortgeschrittenem Alter mit großer Berufserfahrung in den Unterneh­men zu halten, (Start-up-) Gründungen zu begleiten, Frauen, die eine Unternehmens­nachfolge antreten wollen und können, zu beraten und Frauen in Tech/MINT-Berufen zu erschließen.
  • das Angebot der Kompetenzzentren vor Ort noch stärker als bisher um digitale Angebote zu ergänzen (z. B. Best Practice-Beispiele, Handreichungen, gemeinsame digitale Ver­anstaltungen), sodass Online-Angebote eines Kompetenzzentrums auch Interessierten in anderen Arbeitsmarktregionen zur Verfügung gestellt werden können.
  • die Vernetzung und Zusammenarbeit der Zentren untereinander und mit den Hand­werkskammern, den Industrie- und Handelskammern und weiteren berufsfachspezifi­schen Institutionen und Verbänden weiter zu fördern und dabei auch auf bestehende Netzwerke zuzugreifen.
  • die Informationen zu allen Kompetenzzentren und die Links zu ihren Homepages als eigene Themenseite auf der Homepage des zuständigen Ministeriums so zu realisieren, dass eine Übersicht aller Zentren vor Ort und damit der direkte Kontakt leicht zu finden ist.
  • die Kompetenzzentren darin zu stärken, flächendeckend Mentoringprogramme für ver­schiedene Zielgruppen zu realisieren, die auch digitales Mentoring und Mehrfachbetreu­ung von Mentees ermöglichen können.
  • die Meilensteinplanung der Kompetenzzentren innerhalb der Handlungsfelder um fle­xible Elemente zu ergänzen, sodass mehr Agilität und Reaktion auf neue Rahmenbedin­gungen (wie während der Corona-Pandemie) möglich sind.
  • im zuständigen Ausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen regelmäßig zu berich­ten.