Interkommunale Zusammenarbeit: Stärkung von Effizienz und Innovation durch Shared-Service-Center

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Robin Korte

I. Ausgangslage

In einer immer komplexeren Welt ist die interkommunale Zusammenarbeit entscheidend für eine effiziente und zukunftsorientierte Gestaltung der öffentlichen Verwaltung. Sie erlaubt es Kommunen, gemeinsam Herausforderungen zu meistern, Ressourcen zu bündeln und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern. Insbesondere kleinere und mittelgroße Kom­munen profitieren von solchen Kooperationen.

Die gemeinsame Nutzung von Infrastruktureinrichtungen und Fachwissen kann Kosten mini­mieren und die Qualität der Dienstleistungen erhöhen. Ein bedeutendes Instrument hierbei sind interkommunale Dienstleistungszentren, sogenannte Shared-Service-Center (SSC), die es ermöglichen, durch spezialisierte Fachkräfte in Kommunalverwaltungen administrative Tä­tigkeiten und Dienstleistungen zentral zu bündeln und so die Effizienz und Qualität der öffent­lichen Verwaltung zu steigern. Diese können sowohl auf regionaler als auch auf landesweiter Ebene eingerichtet werden und sind nicht auf die räumliche Nachbarschaft von Kommunen angewiesen.

Seit Dezember 2021 arbeiten Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen aus vier nordlippischen Kommunen an der Entwicklungsstrategie für die LEADER-Region Nordlippe im Rahmen des NRW LEADER 2023-2027 Wettbewerbs. Die Lokale Aktionsgruppe Nordlippe (LAG) fokussiert auf „Interkommunale Zusammenarbeit“ und setzt auf einen regional abge­stimmten Ansatz, der zeitgemäße Arbeitsplätze, flexible Arbeitsmodelle und spannende Tätig­keitsbereiche bietet- sowie auf die Transformation der Verwaltungsdienstleistungen hin zu di­gitalen Formaten und Expertenteams. Die aktuelle Agenda der vier Kommunalverwaltungen der LEADER-Region umfasst Themen wie gemeinsames Gebäude- und Energiemanagement, interkommunales Co-Working und Leerstandsmanagement.

Ein weiteres Beispiel für erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit ist die Gründung des „Standesamtverbundes Hellweg“ im Kreis Soest. Die Landesregierung fördert dabei die Zu­sammenarbeit der Stadt Erwitte und der Gemeinden Anröchte und Bad Sassendorf, durch die Synergien und die Digitalisierung von Prozessen ermöglicht werden. Zusätzlich plant Bad Sas-sendorf mit weiteren Gemeinden die Einrichtung einer Fachstelle für soziale Sicherungssys­teme, um Kompetenzen zu bündeln und Arbeitsprozesse durch IT-Lösungen effizienter zu ge­stalten.

Auch das sogenannte „Bergische- Städtedreieck“ der drei Großstädte Wuppertal, Solingen und Remscheid zeigt bereits mit verschiedenen Kooperationen, darunter ein gemeinsames Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie eine interkommunale Telefon-Service-Zentrale, dass durch die gemeinsame Wahrnehmung kommunaler Aufgaben Synergien geho­ben und der Service für Einwohnerinnen und Einwohner und Unternehmen verbessert werden können.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen fördert die interkommunale Zusammenarbeit durch die Plattform „Interkommunales.NRW“, die als zentrale Informations- und Austausch­plattform dient, um Kommunen und kommunale Akteure zu vernetzen und voneinander lernen zu lassen.

Die Plattform bietet umfassende Informationen, Best-Practice-Beispiele und Hilfestellungen zu verschiedenen Themenbereichen der interkommunalen Zusammenarbeit. Veranstaltungen, Workshops und Seminare fördern den Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch, während die Vernetzung der Kommunen untereinander den Austausch von Kontaktdaten und Koope­rationsangeboten ermöglicht.

Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen trägt auch zur Schaffung von Best-Practice-Bei-spielen bei, die landesweit hervorgehoben und nachgeahmt werden können. Dies bietet wert­volle Anregungen für andere Kommunen, um ihre eigenen Verwaltungsstrukturen und Pro­zesse zu optimieren und weiterzuentwickeln. Durch die Identifizierung und Implementierung bewährter Verfahren profitieren alle Beteiligten von effizienteren und effektiveren Lösungen.

Auch im Bereich Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Umweltschutz spielt die interkommunale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Gemeinsame Projekte, wie etwa die Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten oder die Einführung von Mobilitätslösungen, können einen positiven Effekt auf die Umwelt haben und gleichzeitig den finanziellen und personellen Aufwand für die beteiligten Kommunen reduzieren.

Ein weiterer Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit ist die Möglichkeit, gemeinsam För­dermittel zu beantragen und somit den Zugang zu finanziellen Ressourcen zu erleichtern. Dies kann insbesondere für kleinere Kommunen von Bedeutung sein, die aufgrund ihrer Größe und begrenzten Ressourcen möglicherweise Schwierigkeiten haben, allein ausreichende Förde­rungen zu erhalten.

Interkommunale Kooperationen können zudem dazu beitragen, die regionale Wirtschaft zu stärken und Innovationen voranzutreiben. Durch die Zusammenarbeit von Kommunen können gemeinsame Wirtschaftsförderungs- und Innovationsstrategien entwickelt und umgesetzt wer­den, die dazu beitragen, regionale Wettbewerbsvorteile zu schaffen und Arbeitsplätze zu si­chern.

Interkommunale Zusammenarbeit ist in einer zunehmend vernetzten und digitalisierten Welt unerlässlich, um effiziente und zukunftsorientierte Verwaltung zu gewährleisten. Sie ermög­licht es Kommunen, gemeinsam Probleme zu lösen, Ressourcen effizient zu nutzen und von­einander zu lernen, was letztendlich zu einer besseren Qualität der öffentlichen Dienstleistun­gen und einer höheren Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger führt.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest, dass gemeinsame Dienstleistungszentren, sogenannte Shared-Ser-vice-Center, ein wichtiger Bestandteil der interkommunalen Zusammenarbeit sind.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, aus vorhandenen Mitteln

  • finanzielle Anreize für die Gründung und den Ausbau von interkommunalen Dienstleis­tungszentren bereitzustellen und die Landes-Förderrichtlinie für Interkommunale Zusam­menarbeit zu überarbeiten, um Shared-Service-Center ausdrücklich als förderfähig zu benennen. Dadurch soll die Interkommunale Zusammenarbeit gestärkt und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung erhöht werden.
  • einen übergeordneten Austausch für erfolgreiche und nachahmungswürdige Projekte als interkommunales Knowledge-Sharing zu ermöglichen und in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen und über die Landesgrenzen hinaus zu fördern sowie Best-Practice-Beispiele landesweit hervorzuheben (z. B. über die Plattform Interkommunales.NRW).
  • eine Bestandsaufnahme über die interkommunale Zusammenarbeit und Shared-Service-Center im Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen, um Potenziale für eine noch stärkere Zusammenarbeit und interkommunale Dienstleistungen zu identifizieren und ihre digitale Ausgestaltung passend zu priorisieren.
  • ein Netzwerk der verschiedentlich projekt-finanzierten Smart-City-Initiativen einzurichten und auszurichten, um die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern und Synergien zu nutzen.
  • angemessene datenschutzrechtliche und datensicherheitstechnische Rahmenbedin­gungen sicherzustellen, die die Interessen der Kommunen schützen und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den gemeinsamen Dienstleistungszentren erleichtern.
  • zu prüfen, ob und inwieweit interkommunale Dienstleistungszentren aus dem Anwen­dungsbereich von § 2b Umsatzsteuergesetz ausgenommen werden können.