Hintergrund

Tempo 30, Radwege oder Zebrastreifen – neue Verwaltungsvorschriften

Mit den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung ist nun auch der letzte Baustein für die Umsetzung der Reform des Straßenverkehrsrechts in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen u.a. die Regelungen zu Fußgängerüberwegen, Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen oder zur Einrichtung von Flächen für Fuß- und Radverkehr.

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