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Energiepolitisches Update aus dem Landtag

22.10.2026

Liebe Energiebegeisterte,

während wir alle die Änderungen im Energiebereich auf Bundesebene mit Sorge verfolgen, arbeiten wir im Land weiterhin daran, die Energiewende weiter erfolgreich voranzutreiben. Dafür haben wir in diesem ersten Halbjahr schon einiges erreicht: wir haben das Bürgerenergiegesetz überarbeitet, das Straßen- und Wegegesetz geändert und novellieren die Landesbauordnung. Damit die Energiewende in dem Tempo weitergeht und vor Ort ankommt: weniger Bürokratie, schnellere Genehmigung und schnellere Umsetzung.

Viel Freude beim Lesen.

 

Spitzenplatz Windenergieausbau:

Auch die derzeitigen Ausbau- und Genehmigungszahlen in NRW können sich sehen lassen und zeigen, dass die Energiewende erfolgreich in vollem Gange ist: Aktuell sind 4.070 Windenergieanlagen in NRW in Betrieb mit einer Gesamtleistung von 9,47 GW (Stand 01.06.2026). Bundesweit liegt NRW mit der genehmigten Leistung sowie der Leistung von Neuinstallationen auf dem ersten Platz. Derzeit findet der stärkste Ausbau von Windkraftanlagen im Kreis Warendorf, im Kreis Paderborn und im Kreis Soest statt. 

Im Bereich der Photovoltaik hat NRW im Mai 2026 die Marke von 15 GW installierter Leistung geknackt. Das ist ein gutes Zeichen für den Ausbau der Photovoltaik in NRW.

Und auch bei der Bürgerbeteiligung entfaltet unser Bürgerenergiegesetz immer stärker seine Wirkung: Insgesamt befinden sich inzwischen 400 Vorhaben mit 976 Anlagen auf der Transparenzplattform. Für 60 Vorhaben konnte bereits eine Beteiligungsvereinbarung geschlossen werden.

Bürgerenergiegesetz:

Im Mai 2026 haben wir die erste Novellierung des Bürgerenergiegesetz NRW beschlossen, mit der wir Hinweise und Erfahrungen aus der bisherigen Praxis mit dem Gesetz aufgegriffen haben und dieses erfolgreiche Instrument für die Beteiligung an Windenergie noch besser und praktikabler machen. Ein wichtiger Aspekt aus grüner Sicht: Wir erleichtern Unternehmen die direkte Versorgung mit lokalem Windstrom. Für Anlagen, die außerhalb von Windenergiegebiete errichtet werden, führt die Gesetzesnovelle ein erhöhtes Beteiligungsniveau ein. Dies erfolgt mit zusätzlichen 0,1 Cent pro Kilowattstunde maßvoll, um die Akzeptanz zu stärken – aber gleichzeitig sollen die Projekte ganz explizit wirtschaftlich bleiben. Alle weiteren Infos zur Novelle können auf meiner Webseite nachgelesen werden. 

Laden soll einfach, günstig und verlässlich sein

Im Juni-Plenum haben wir einen Antrag zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in NRW beschlossen. Bereits jetzt ist NRW Spitzenreiter beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Und damit das auch so bleibt, wollen wir den Umstieg auf ein Elektroauto für alle Menschen in unserem Land möglich machen: ob Mieter*innen oder Eigentümer*innen, ob in der Stadt oder auf dem Land. Denn auch ohne eigene Wallbox muss Laden einfach, günstig und verlässlich sein. Dafür unterstützen wir die Kommunen beim weiteren Ausbau öffentlicher Ladesäulen, insbesondere indem wir sie dazu befähigen wollen, bei der Vergabe Lose aus attraktiven und weniger attraktiven Standorten zu bilden, sodass flächendeckend eine ausreichende Ladeinfrastruktur entsteht. Zudem wollen wir die systematische Erfassung geeigneter landeseigener Flächen weiter voranbringen. Um den Preiswettbewerb der Anbieter an den Ladesäulen stärken, wollen wir im Rahmen eines Pilotprojekts das Durchleitungsmodell erproben und dessen Verbreitung unterstützen. Die bisherigen Aktivitäten zur Förderung des bidirektionalen Ladens wollen wir fortführen. Mit der fortentwickelten bundesweiten Kaufprämie für Elektroautos wird der Hochlauf emissionsfreier Fahrzeuge weiter beschleunigt werden, die neuerliche fossile Preiskrise, die sich insbesondere an der Zapfsäule zeigt, tut ihr Übriges. Um die Ladeinfrastruktur im Land weiter zu stärken und die Vorreiterposition zu untermauern, haben wir dieses umfangreiche Paket für den weiteren Ausbau von Ladepunkte geschnürt.

Landesplanungsgesetz

Das novellierte Landesplanungsgesetz NRW vom März 2026 beschleunigt die Landes- und Regionalplanung spürbar: Beteiligungsfristen in Planverfahren werden standardmäßig auf einen Monat verkürzt, begründete Ausnahmen bleiben aber weiterhin möglich. Die Regionalpläne der sechs Planungsregionen entfallen künftig aus der obligatorischen ministeriellen Prüfung – die Regionen übernehmen so mehr Eigenverantwortung für ihre Flächenpolitik, Doppelprüfungen entfallen, lediglich bei Natur- und Forstbelangen bleibt es bei einer Anzeigepflicht. Die Landesplanung behält sich dabei im begründeten Einzelfall weiterhin ein Eingriffsrecht auf regionaler Ebene vor. Zudem werden die bundesrechtlichen Planerhaltungsvorschriften erheblich ausgeweitet und die Klagemöglichkeiten Einzelner gegen Raumordnungspläne neu austariert, um deren Bestandskraft im Interesse der Allgemeinheit zu stärken. Inzwischen haben alle Planungsregionen ihre Regionalpläne fertig gestellt.

Landesbauordnung

Mit der am vergangenen Mittwoch beschlossenen Novelle der Landesbauordnung NRW wird das Bauen spürbar erleichtert. Darunter fallen auch Erleichterungen im Bereich der erneuerbaren Energien: Solaranlagen an Gebäuden, gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 100 m², Kleinwindanlagen bis 10 m Höhe sowie Wasserstoff-Erzeugungsanlagen für den Eigenverbrauch werden künftig verfahrensfrei gestellt. Für die Errichtung von E-Tankstellen und technischen Nebenanlagen wie Transformatoren ist ebenfalls kein Baugenehmigungsverfahren mehr notwendig. Dieses entfällt auch beim Bau von Freiflächensolaranlagen. Die Ertüchtigung von Umspannanlagen im Innenbereich ist künftig ebenfalls Genehmigungsfrei gestellt, solange die Maßnahmen nicht mit einer Ausweitung des Betriebsgeländes einhergehen. Dies erleichtert einerseits die Ertüchtigung unseres Stromnetzes, andererseits ermöglicht es auch die Stärkung des Schutzniveaus an den Anlagen. Dies stärkt die Resilienz unseres Energiesystems, angesichts der sicherheitspolitischen Herausforderungen eine wichtige Aufgabe für alle Netzbetreiber.

Erleichterung für Erneuerbare Energie-Anlagen entlang von Straßen
Die Reform des Straßen- und Wegegesetzes erleichtert auch die Errichtung von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Landes- und Kreisstraßen. Bei Windenergieanlagen wird das Verfahren vereinfacht, wenn lediglich der Rotor in die Anbaubeschränkungszone von 20 und 40 Metern hineinragt. Die Straßenbaubehörde muss dann nur noch innerhalb des für die Anlage ohnehin erforderlichen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens eingebunden werden. Auch für Solaranlagen werden die Abstands- und Beteiligungsregeln angepasst. Zwar gilt weiterhin grundsätzlich ein Mindestabstand von 10 Metern zum Fahrbahnrand, doch lässt das Gesetz im Einzelfall geringere Abstände zu. Dadurch können örtliche Gegebenheiten besser berücksichtigt werden, beispielsweise wenn in absehbarer Zeit keine Verbreiterung der Straße geplant ist oder bereits ein straßenbegleitender Geh- und Radweg vorhanden ist.

Im Gesetzestext wurde auch klargestellt, dass sich die Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast bei Bauvorhaben innerhalb eines Bebauungsplans auf straßenrechtliche Belange wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Ausbauabsichten und Straßenbaugestaltung ausrichten soll. In der Praxis heißt das: Sprechen keine straßenbaulichen Gründe dagegen, können Bebauungspläne künftig auch eine Bebauung in geringerem Abstand zur Straße vorsehen.


Weitere Themen aus der Landesregierung

Dauerhafter Schutz für den Hambacher Wald: Wildnisentwicklungsgebiet

Der dauerhafte Erhalt des Hambacher Waldes und seine ökologische Vernetzung sind geklärt. Alle weiteren Details hier.

Bürgerenergiefonds für Wärmeprojekte

Es gibt viele Möglichkeiten, Energien vor Ort gemeinsam über ein Nahwärmenetz zu nutzen. Neben Stromprojekten werden ab sofort auch gemeinschaftliche Wärmeprojekte gefördert. Zusammenschlüsse von sieben oder mehr Haushalten können bis zu 300.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten erhalten – etwa für Machbarkeitsstudien, Gutachten oder die Konzeption von Nahwärmenetzen. Anträge können bei der NRW.BANK gestellt werden.

Darüber hinaus können Genossenschaften eine Landesbürgschaft in Anspruch nehmen, die die Finanzierung über die Hausbank erleichtert. Weitere Informationen zur Landesbürgschaft stellt PwC bereit.

Erleichterung der Finanzierung der Energiewende

Um die Investitionskraft kommunaler Energieversorger zu stärken, hat die Landesregierung die Vergabe von Landesbürgschaften an die Anforderungen der Energiewende angepasst. Für die Jahre 2026 und 2027 ermöglicht das Land erstmals gezielt Bürgschaften für kommunale Versorgungsunternehmen. Hier geht’s zur Pressemitteilung.

Ankündigung: Kommunale Wärmeplanung – wo stehen die NRW-Kommunen heute? mit Michael Röls und Robin Korte
Die Kommunale Wärmeplanung ist vielerorts in vollem Gange und mit dem Ablauf der Frist für die Großstädte beginnt nun die Phase der Umsetzung. Gleichzeitig sind bundespolitisch große Veränderungen im Bereich Energie und Wärme beschlossen worden, die bei Kommunen und in der Branche teils große Unsicherheiten mit sich bringen. Wo stehen die NRW-Kommunen heute und wie geht es weiter? 
Donnerstag, den 24. September, 19:30-21:00 Uhr  
https://us06web.zoom.us/j/89184675088?pwd=2E72qS4V3aXlfa0uQyXXio6R62a09o.1 
Sie erwartet „Best practice“-Beispiele aus den Kommunen und Learnings für die Fortschreibungen, aber auch ein Blick auf die Herausforderungen bei der Umsetzung der Wärmepläne und die Finanzierung der Wärmewende. 

Vielen Dank fürs Lesen und bis bald,

Michael Röls


Bei Rückfragen, Anregungen oder anderen Fragen können Sie mein Team und mich sowie unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktion Tobias Austrup gerne kontaktieren.

Michael Röls MdL 

Sprecher für Energie und Klimaschutz

michael.roels@landtag.nrw.de

 

Tobias Austrup 

Wiss. Mitarbeiter für Klimaschutz, Energie, Atom und Bergbau

0211/884 2826
tobias.austrup@landtag.nrw.de

 
 

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