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Gruppenfoto GRÜNE Landtagsfraktion NRW
 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz liegt knapp einen Monat zurück. Viele Menschen haben ihre Angehörigen, Freundinnen und Nachbarn verloren oder waren selbst in großer Gefahr. Häuser, Erinnerungsstücke, Spielzeug und vieles mehr wurde von den Wassermassen weggerissen, zum Teil ganze Ortschaften und Existenzen. Für die Betroffenen sind die Soforthilfen wichtig, um das Notwendigste kaufen zu können. Wir sind froh, dass den Betroffenen die Angebote der Trauma-Ambulanzen der Landschaftsverbände offen stehen, um Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten zu bekommen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, für die es Angebote des schulpsychologischen Dienstes gibt. Das Land NRW muss den Betroffenen mit aller Kraft helfen und bald Klarheit darüber schaffen, wie viel Unterstützung die Menschen wann zu erwarten haben. Daher möchten wir im Nachgang der Sondersitzung des Landtags sowie der zuständigen Fachausschüsse über die wichtigsten Ergebnisse informieren.

Zurecht stellen sich viele Menschen die Frage, warum sie vor der Katastrophe nicht ausreichend durch die Behörden gewarnt wurden. Eine Aufarbeitung des Behördenhandelns ist notwendig, um durch eine gründliche Analyse Konsequenzen ziehen zu können. In einer Sondersitzung des Innenausschusses am 28. Juli und einer Sondersitzung des Umweltausschusses sowie des Plenums am 9. August gab es für uns Abgeordnete erste Möglichkeiten, der Landesregierung Fragen zu stellen. Sowohl Innenminister Herbert Reul als auch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser beteuerten, dass nun analysiert werden müsse, wo Warnungen und Hochwasserschutz verbessert werden können. Zentrale Fragen blieben aber unbeantwortet. Selbst auf mehrfache Nachfrage konnte oder wollte die Landesregierung keine Auskunft darüber geben, welche Kommunikation es seit den ersten Warnungen zwischen den Schlüsselstellen Staatskanzlei, Innenministerium und Umweltministerium gegeben hat. Das für Hochwasserschutz zuständige Umweltministerium sowie das für den Katastrophenschutz zuständige Innenministerium hätten sich beispielsweise über die kritische Lage der Talsperren, die vielerorts bereits vor dem Starkregen einen nahezu maximalen Füllstand erreicht hatten, austauschen müssen. Zudem hielt es Ministerpräsident Laschet nicht für nötig, den Krisenstab der Landesregierung zu aktivieren. Angesichts der größten Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen fragen wir: Was muss denn passieren, damit die Landesregierung den Krisenstab einberuft?

Die Berichte der Ministerien erwecken den Eindruck, die Regierung Laschet habe die Unwetterwarnungen zunächst auf die leichte Schulter genommen und sie lediglich an die Kommunen weitergeleitet, ohne eine Bewertung vorzunehmen und ohne den Kommunen damit eine Handlungsorientierung zu geben. Der Innenminister betont immer wieder, dass die Kreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz zuständig seien. Mit Verantwortungsbewusstsein hat das nichts zu tun. Wenn sich abzeichnet, dass es in Nordrhein-Westfalen mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit zu heftigen Starkregenfällen kommen könnte – zumal nach Monaten mit viel Niederschlag und dementsprechend gesättigten Böden und gefüllten Talsperren –, steht die Landesregierung in der Pflicht, Vorbereitungen zu treffen.

Wir werden Hochwasser und Überschwemmungen nie ganz verhindern können, doch wir müssen Vorsorge betreiben und uns für den Ernstfall vorbereiten. Nun fordern auch CDU und FDP, den Katastrophen- und Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen auszubauen. Das haben sie in einer Sondersitzung des Landtags am 9. August verkündet. Leider waren die letzten Jahre unter Schwarz-Gelb für NRW verlorene Jahre – wir könnten beim Hochwasserschutz viel weiter sein. Statt Überschwemmungsgebiete und flussnahe Flächen zu schützen, hat die Regierung Laschet der Flächenversiegelung freien Lauf gelassen. So hat die Schwarz-Gelbe Landesregierung beispielsweise im Landeswassergesetz Bestimmungen für Überschwemmungsgebiete gelockert und sich vom Fünf-Hektar-Grundsatz, der den Flächenverbrauch auf fünf Hektar pro Tag begrenzen soll, verabschiedet. Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen etwa 22 Hektar Fläche versiegelt – pro Tag! Die Landesregierung muss dieser Maßlosigkeit endlich Einhalt gebieten und sich ernsthaft und mit wirkungsvollen Maßnahmen für den Hochwasserschutz einsetzen. Das fordern wir bereits seit dem Aufweichen der entsprechenden Regelungen im Landesentwicklungsplan und Landeswassergesetz. Schwarz-Gelb muss sich nun endlich von ihrem Dogma der Entfesselungspolitik verabschieden und dringend Maßnahmen zum Hochwasserschutz stärken.

Die Unwetter haben auch gezeigt, dass wir strukturelle Veränderungen im Katastrophenschutz brauchen. Der Teilbericht des Weltklimarats hat diese Woche einmal mehr verdeutlicht, dass auch bei uns in Deutschland die Klimakrise immer spürbarer werden wird. Analog zu den Brandschutzbedarfsplänen brauchen wir Katastrophenschutzbedarfspläne auf kommunaler Ebene. Stadträte bestimmen alle fünf Jahre die Schutzziele – also darüber, wann die Feuerwehr bei welchem Einsatzszenario, in welcher Zeit mit wie viel Feuerwehrpersonal vor Ort sein soll. Sie legen damit den Bedarf an Personal und Technik fest. Das müssen wir auf den Katastrophenschutz übertragen, um für unterschiedliche Szenarien – von Waldbrand über lang anhaltende Stromausfälle bis hin zum Hochwasser – vorbereitet zu sein. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen muss in einer solchen Lage Kompetenzen von den unteren Katastrophenschutzbehörden – also den kreisfreien Städten und Kreisen – an sich ziehen können, um zum Beispiel Entscheidungen über Evakuierungen zu treffen. Deshalb braucht es eine Veränderung des Innenministeriums von einer reinen Aufsichtsbehörde hin zu einer Katastrophenschutzbehörde. Und natürlich muss auf Landesebene die Kommunikation innerhalb der Regierung funktionieren. Es darf nicht sein, dass jedes Ministerium sein eigenes Süppchen kocht. Die Behörden müssen in Krisen ihre Expertise und Ressourcen miteinander teilen, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.

Wir GRÜNEN im Landtag NRW werden selbstverständlich in den kommenden Tagen und Wochen konkrete Vorschläge zum Katastrophen- und Hochwasserschutz vorlegen und natürlich die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung hochhalten.
 
 
 
 
 
 
 
Kleine Anfragen zur Hochwasserkatastrophe
 
 
 
Anfrage 17/14647

Kommunale Konzepte zum Starkregenrisikomanagement – Wie ist der Stand der Umsetzung in den nordrhein-westfälischen Kommunen?

 
 
Anfrage 17/14648

Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen in NRW beim Management von Starkregenereignissen?

Alle Kleinen Anfragen inklusive der Antworten der Landesregierung sind hier zu finden.
 
 
 
   
 
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